Die EU-Förderung stärkt zwar die Wettbewerbsfähigkeit von Erzeugerorganisationen der Obst- und Gemüsebranche, trotzdem verlieren diese an Bedeutung.
Das geht aus einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Laut den Prüfern bremsen Unterschiede bei der Förderung in den EU-Ländern, komplizierte EU-Vorschriften und unzureichende Maßnahmen der Europäischen Kommission die Entwicklung der Branche.
Obst- und Gemüsebauern stehen vor wachsenden wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen, von steigenden Kosten bis hin zu veränderten Verbraucherwünschen, so der Rechnungshof. Erzeugerorganisationen sollen ihnen helfen, sie zu meistern: So können die Landwirte ihre Produkte gemeinsam vermarkten, zusammen in Ausrüstung und Infrastruktur investieren, die Qualität ihrer Erzeugnisse verbessern und bessere Konditionen mit den Käufern aushandeln. Dennoch hätten die Erzeugerorganisationen Marktanteile verloren, und zwischen 2012 und 2023 ging die Zahl ihrer Mitglieder um 39 % zurück.
„Erzeugerorganisationen sollen Landwirten dabei helfen, mit großen Abnehmern auf Augenhöhe zu verhandeln und die Verbraucher mit einer breiten Auswahl an Obst und Gemüse zu versorgen. Dafür müssen die Vorschriften einfacher, die Unterstützung der EU-Länder einheitlicher und die Mitgliedschaft in Erzeugerorganisationen attraktiver werden“ , so Keit Pentus-Rosimannus, die als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war.
Im Jahr 2023 erhielten Zusammenschlüsse von Obst- und Gemüsebauern den Prüfern zufolge EU-Gelder in Höhe von 1,06 Milliarden Euro. Sie hätten damit ihre Maschinen modernisiert, die Produktion automatisiert, den Energie- und Wasserverbrauch gesenkt, Qualitätszertifikate erworben, Verpackung und Logistik verbessert und anerkannte Qualitätssiegel eingeführt. Da sich die Höhe der Förderung am Marktwert der Produkte orientiere, hätten die Organisationen ein Interesse daran, ihren Umsatz zu steigern und die Erzeugung an der Nachfrage auszurichten. Trotzdem könnten sich die Erzeugerorganisationen gegenüber großen Einzelhändlern nach wie vor nur schwer behaupten.
Größere Zusammenschlüsse von Erzeugern könnten größere Mengen und eine breitere Palette an Produkten anbieten und somit bessere Bedingungen aushandeln. In den meisten EU-Ländern seien die Erzeugerorganisationen dafür jedoch zu klein und nicht bekannt genug. Nur in Belgien und den Niederlanden hätten solche Zusammenschlüsse genügend wirtschaftliches Gewicht.
Die Prüfer stellten weitere große Unterschiede zwischen den EU-Ländern fest: In einigen gebe es überhaupt keine anerkannten Erzeugerorganisationen. In anderen schwanke ihr Marktanteil erheblich und reiche von 0,8 % in Slowenien bis 86 % in Dänemark. Zum Teil lasse sich dies durch historische und kulturelle Faktoren erklären, zum Teil aber auch durch politische Weichenstellungen in den einzelnen Ländern.
Einige Behörden berieten die Organisationen aktiv und fürderten viele unterschiedliche Maßnahmen. Andere seien strenger bei den Bedingungen oder stellten weniger Geld bereit. Dies verzerre den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt. Es könne die Landwirte außerdem davon abhalten, einer Erzeugerorganisation beizutreten oder EU-Fördermittel zu beantragen. Die Kommission habe die Probleme zwar teilweise erkannt, aber nicht genug getan, um sie zu beheben oder das Vorgehen der EU-Länder besser aufeinander abzustimmen, so die Prüfer.
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten deutscher Sonderkulturbetriebe und deren Erwartungen an den Handel beschreibt der Brandbrief der Obstbauern. Diese Verbandsposition ergänzt den hier vorgestellten EU-Prüfbericht zu Erzeugerorganisationen.
Den rechtlichen Schutz von Lieferanten gegenüber marktmächtigen Abnehmern thematisiert die Markenverbandsforderung zur 12. GWB-Novelle. Sie betrifft einen anderen Regelungsansatz als die hier untersuchte EU-Förderung von Erzeugerorganisationen.
Quelle: eca.europa.eu/de
