Mindestlohn im Obst- und Gemüsebau: Branchenverband warnt vor Folgen

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Position des Bundesausschusses bezieht sich auf arbeitsintensive Kulturen und den EU-Wettbewerb

Aktueller Stand: Seit 1. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Stunde; zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Das Bundeskabinett setzte die Empfehlung der Mindestlohnkommission per Verordnung um. Eine allgemeine Ausnahme für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft besteht nicht. Die Bundesregierung erläutert die geltenden Stufen. Die folgenden Aussagen geben die Position des Branchenverbands wieder; sie belegen nicht, dass die prognostizierten Produktionsverlagerungen bereits eingetreten sind. Eine spätere Reaktion dokumentiert Mindestlohn 2026/2027: Bauernverband kritisiert Beschluss. Den breiteren Preis- und Kostenkontext beschreibt der DBV-Marktbericht 2025/2026.

Der Vorsitzende des Bundesausschusses Obst und Gemüse, Jens Stechmann, zeigt sich alarmiert über die Empfehlung der Mindestlohnkommission, den gesetzlichen Mindestlohn auf 14,60 Euro zu erhöhen: „Eine derart drastische Lohnsteigerung würde viele Betriebe dazu zwingen, aus dem Obst- und Gemüseanbau auszusteigen. Angesichts der EU-weiten Konkurrenz droht eine massive Abwanderung der Produktion ins europäische Ausland. Für saisonale Arbeitskräfte in unserem Sektor benötigen wir dringend eine Ausnahmeregelung.“ Stechmann warnt vor weitreichenden Konsequenzen: „Der vorgeschlagene Mindestlohn könnte das Ende für den heimischen Anbau von Obst und Gemüse bedeuten. Eine Fortführung der Produktion in Deutschland wäre nur durch erhebliche Verbraucherpreissteigerungen möglich.“

Wettbewerbsnachteile gegenüber EU-Partnern

Deutsche Obst- und Gemüseproduzenten konkurrieren unter unterschiedlichen nationalen Arbeits-, Steuer- und Sozialstandards. Der Verband nannte für 2025 niedrigere gesetzliche Mindestlöhne in Polen, Spanien, Griechenland und Frankreich. Solche Nominalwerte sind wegen unterschiedlicher Bezugszeiträume, Abgaben und tariflicher Regelungen nur eingeschränkt direkt vergleichbar. Nach der aktuellen Versorgungsbilanz des Bundeslandwirtschaftsministeriums lag der Selbstversorgungsgrad 2024/25 bei Gemüse bei 38,6 Prozent und bei Obst bei rund 18 Prozent.

Aktualisiert am 17. August 2026
Quelle: Bundesausschuss Obst und Gemüse im Deutschen Bauernverband / food-monitor / KI