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Neue Regelungen zur Blauzungenkrankheit: Zentrale Informationsplattform für Tierhalter und Handel startet

Mit Wirkung zum 1. November 2026 wird die Blauzungenkrankheit auf EU-Ebene neu eingestuft. Da BTV-8 in Deutschland regional unterschiedlich verbreitet ist, gelten für das Verbringen von Tieren aus betroffenen Gebieten in bislang nicht betroffene Gebiete

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