
Käse sollte entsprechend der Packungsangabe gekühlt und vor Austrocknung sowie Fremdgerüchen geschützt werden. Eine pauschale Lagertemperatur oder eine feste Aufbewahrungsdauer für alle Käsearten ist nicht sinnvoll: Frischkäse, Weichkäse, Schnittkäse und Hartkäse unterscheiden sich deutlich in Wassergehalt, Reifung und Empfindlichkeit.
Frischkäse bleibt im geschlossenen Behälter. Schnitt- und Hartkäse lassen sich in Käsepapier oder einer sauberen geeigneten Dose lagern. Schimmelgereifte Sorten getrennt verpacken und mit einem eigenen sauberen Messer schneiden, damit die Kulturen nicht auf andere Lebensmittel übertragen werden.
Sichtbarer Schimmel, der nicht zur Sorte gehört, ist kein Fall für eine bloße Geruchs- oder Geschmacksprobe. Das BfR empfiehlt bei sichtbar verschimmelten Lebensmitteln grundsätzlich die Entsorgung. Besonders Frischkäse, Weichkäse, geriebener und geschnittener Käse wird vollständig weggeworfen. Schimmelpilzgifte werden durch Erhitzen nicht zuverlässig beseitigt.
Für eine Käseplatte milde Sorten vor kräftigen probieren und Begleiter wie Brot, Obst oder Nüsse erst kurz vor dem Servieren ergänzen. Nur die benötigte Menge temperieren; Reste zügig wieder kühlen.
Redaktioneller Hinweis: Die verwertbaren Hinweise dieses älteren Beitrags wurden am 21. August 2026 in die umfassendere Käse-Warenkunde übernommen. Starre Fristen, werbliche Konsumangaben, riskante Schimmelregeln und pauschale Einfrierempfehlungen wurden entfernt.
Quellen: BfR: Schimmelpilze in Lebensmitteln; BZfE: Lebensmittel richtig lagern
