Kontaminanten in Beikost: Untersuchung von 39 Proben

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Ein Untersuchungsprogramm des LALLF aus dem Jahr 2020 prüfte 39 Beikostproben auf zwölf Kontaminanten. Keine Probe überschritt die damals geltenden Höchstgehalte.

Rechtsstand: Zum Zeitpunkt der Untersuchung galt die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Sie wurde 2023 durch die Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln ersetzt.

Beikost
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„Das beruhigende Ergebnis vorweg: in 39 Proben verschiedener Beikostarten, die auf 12 unterschiedliche Kontaminanten geprüft worden sind, gab es keine Überschreitung von Höchstmengenvorgaben“, resümiert Cornelia Trapp, Abteilungsleiterin Lebens- und Futtermitteluntersuchung im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.

In der Analyse waren dem Einzelhandel entnommene 19 Proben Getreidebeikost – von Müslikeksen bis Getreidebreisorten – außerdem zehn Proben Beikost auf Obst- und zehn Proben auf Gemüsebasis.

Untersuchungsparameter waren:

  • Nitrat (Basis für die Umwandlung in Nitrit, welches an der Bildung der als krebserregend geltenden Nitrosamine beteiligt ist),
  • die Mykotoxine Aflatoxin B1 und Ochratoxin (OTA), Deoxynivalenol (DON), Zearalenon, Fumonisine (Schimmelpilzgifte, die bereits in geringen Konzentrationen toxische Wirkungen zeigen),
  • Ergot- und Tropanalkaloide (Stoffwechselprodukte bestimmter Pilze bzw. Pflanzen, die die Gesundheit schädigen können),
  • die Schwermetalle Blei, Cadmium,
  • PAK´s (krebserregende Verbindungen, die bei Verbrennungsprozessen entstehen und lange in der Umwelt persistieren).

Nicht alle Proben wurden auf alle Parameter untersucht. Je nach Zusammensetzung der Beikost und Risiko wurde über den Prüfumfang entschieden. „Es gab bei unseren Untersuchungen nicht einen Parameter, der Anlass zur Sorge bereiten könnte“, sagt Trapp. Für dieses begrenzte Untersuchungsprogramm ergaben sich damit keine auffälligen Befunde; daraus lässt sich jedoch keine pauschale Aussage über sämtliche Beikostprodukte ableiten. „Hier funktionierte die Eigenkontrolle der Hersteller“, schlussfolgert die Expertin.

*) Beikost = Kindernahrung, die während der Abstillzeit und zur Ergänzung der Ernährung gegeben wird

Praktische Hinweise zu Zeitpunkt, Lebensmittelauswahl und Aufbau der Mahlzeiten bietet der Beitrag Schritt für Schritt zur Beikost.

Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) / food-monitor
Aktualisiert am 14. August 2026