Anlässlich der ersten Lesung zur Reform des Verbandsklagerechts am 26. Februar 2026 im Deutschen Bundestag fordert die Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbandes, Stefanie Sabet, die Bundesregierung auf, das Verbandsklagerecht sowohl im nationalen und europäischen Recht als auch im Rahmen der Vertragsweiterentwicklung der Aarhus-Konvention auf den Prüfstand zu stellen und dem Prinzip „Blockade durch Klage“ endlich ein Ende zu setzen. „Die Betriebe brauchen Rechts- und Planungssicherheit statt Blockade“.
Das aktuelle Verbandsklagerecht führe zu erheblichen Verzögerungen bei betrieblichen Entwicklungen. „Es verhindert Planungssicherheit, etwa bei Stallbauten. Für viele Familienbetriebe bedeutet das: Investitionen werden blockiert, Existenzen gefährdet. Daher müssen die Ausschlussregelungen nachgeschärft werden. Die Betriebe brauchen Rechtssicherheit statt potenzieller Klageverfahren. Notwendige Investitionen in der Landwirtschaft dürfen nicht durch überzogene Klagerechte ausgebremst werden“, so DBV-Generalsekretärin Sabet.
Die Stellungnahme des DBV finden Sie hier.
Redaktionelle Ergänzung vom 14. September 2026: Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 25. Juni 2026 in der vom Umweltausschuss geänderten Fassung angenommen. Die oben wiedergegebene DBV-Forderung stammt aus der Phase der ersten Lesung. Den späteren Bundestagsbeschluss und die zugehörigen Drucksachen dokumentiert der Deutsche Bundestag.
Quelle: bauernverband.de
