Pflanzliche Arzneimittel nicht immer harmlos

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Johanniskraut, Ginkgo und Co.: „Natürlich“ heißt nicht unbedenklich.

Johanniskraut
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Pflanzliche Arzneimittel sind nicht immer harmlos, auch wenn sie ohne Rezept in der Apotheke oder Drogerie gekauft werden können. Auch sie haben Neben- und Wechselwirkungen. Besondere Vorsicht gilt, wenn zeitgleich andere Arzneimittel eingenommen werden.

Ein kurzer Videoclip verspricht schnelle Hilfe gegen Kopfschmerzen. Eine Influencerin schwört auf hoch dosierte Vitamine. Ein vermeintlicher Arzt empfiehlt ein pflanzliches Präparat gegen Bluthochdruck. Gesundheitsinformationen verbreiten sich in sozialen Netzwerken rasant. Doch nicht alles, was überzeugend klingt oder millionenfach angesehen wurde, ist auch medizinisch korrekt. Im schlimmsten Fall können falsche Empfehlungen sogar gesundheitliche Folgen haben. „Viele Menschen informieren sich heute zuerst im Internet und erst danach in der Arztpraxis oder Apotheke. Daran ist grundsätzlich nichts auszusetzen. Entscheidend ist jedoch, die Qualität der Informationen richtig einordnen zu können“, sagt Dr. André Breddemann, Apotheker und Leiter der Abteilung Arzneimittel bei der BARMER.

Nicht jede Empfehlung passt zu jedem Menschen

Medikamente wirken niemals nach dem Prinzip einer Patentlösung. Alter, Vorerkrankungen, Allergien oder andere Arzneimittel können entscheidend dafür sein, ob ein Präparat geeignet ist oder nicht. Was der einen Person geholfen hat, kann bei einer anderen wirkungslos sein oder sogar schaden. Gerade kurze Videos vermitteln häufig den Eindruck, dass es für jedes gesundheitliche Problem eine einfache Lösung gibt. Die individuelle Situation bleibt dabei meist unberücksichtigt. „Gesundheit ist immer individuell. Deshalb können allgemeine Empfehlungen aus sozialen Netzwerken niemals eine persönliche Beratung ersetzen“, erklärt Dr. Breddemann.

Vorsicht bei Wundermitteln und Heilversprechen

Besondere Skepsis ist angebracht, wenn Produkte als wahre Alleskönner präsentiert werden. Formulierungen wie „heilt garantiert“, „wirkt sofort“, „die Pharmaindustrie will nicht, dass Sie das wissen“ oder „100 Prozent natürlich und ohne Nebenwirkungen“ sollten Konsumenten misstrauisch machen. Auch Nahrungsergänzungsmittel werden häufig mit Versprechen beworben, die wissenschaftlich nicht ausreichend belegt sind. Manche Präparate enthalten zudem Wirkstoffe in Dosierungen, die Wechselwirkungen mit Medikamenten verursachen können.

Ein konkretes Beispiel aus dem gesonderten Markt der Nahrungsergänzungsmittel dokumentiert die foodwatch-Beanstandung von Ashwagandha-Werbung. Die dort behandelten Produkte sind von pflanzlichen Arzneimitteln und deren Zulassungs- oder Registrierungsverfahren zu unterscheiden.

Wer steckt hinter dem Gesundheitstipp?

Ein professionell produziertes Video sagt nichts über die fachliche Kompetenz der Person aus. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick. Hilfreiche Fragen für Zuschauende sind:

•    Ist die Person tatsächlich medizinisch ausgebildet?
•    Werden Quellen im Beitrag oder den Shownotes genannt?
•    Werden Nutzen und Risiken gleichermaßen erklärt?

Kann eine dieser Fragen nicht mit Ja beantwortet werden, oder stehen Werbung und Verkaufsabsicht klar erkennbar im Vordergrund, lohnt sich eine zweite Meinung.

Seriöse Informationen finden

Verlässliche Gesundheitsinformationen stammen in der Regel von öffentlichen Einrichtungen, medizinischen Fachgesellschaften, Krankenkassen oder wissenschaftlich arbeitenden Institutionen. Auch die persönliche Beratung in der Apotheke bleibt eine wichtige Anlaufstelle, wenn Unsicherheiten bestehen oder Fragen zu Arzneimitteln auftauchen. Gerade bei rezeptfreien Medikamenten kann eine kurze Rückfrage helfen, unnötige Risiken zu vermeiden. Das gilt besonders dann, wenn bereits andere Arzneimittel eingenommen werden oder chronische Erkrankungen bestehen.

„Eine gute Gesundheitsinformation macht keine Angst und verspricht keine Wunder. Sie informiert sachlich, erklärt Chancen und Grenzen einer Behandlung und empfiehlt bei Unsicherheiten den persönlichen Rat von medizinischem Fachpersonal“, fasst Dr. André Breddemann zusammen. So gilt auch im digitalen Zeitalter eine einfache Regel. Je spektakulärer ein Gesundheitstipp klingt, desto genauer sollte man ihn prüfen. Denn bei Arzneimitteln zählt nicht die Zahl der Klicks, sondern die Qualität der Informationen.

Bei vermeintlich kleinen Beschwerden möchten viele nicht gleich zur „Chemiekeule“ greifen und bevorzugen pflanzliche Wirkstoffe. Diese gelten als natürlich und gut verträglich. Was soll schon passieren, wenn sie nicht einmal verschreibungspflichtig sind? Dieser Irrglaube kann gefährlich werden, weiß Dr. André Breddemann, leitender Apotheker bei der BARMER: „Es gibt keine Wirkung ohne Nebenwirkung. Pflanzliche Wirkstoffe können genauso schädliche Nebeneffekte haben wie für chemische. Dazu gehören Überempfindlichkeitsreaktionen aber auch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten.“ Doch zunächst der Reihe nach. Was sind überhaupt pflanzliche Arzneimittel?

Eine zusammenhängende Übersicht der Fragen zu Absendern, Quellen und Werbeabsicht bietet „Gesundheitstipps im Internet: verlässlich, seriös, halbwahr?“.

Arzneimittelgesetz regelt Bezeichnung „pflanzlich“

Die gesetzliche Bezeichnung „pflanzlich“ bezieht sich auf die Wirkstoffe: Nach § 4 Absatz 29 Arzneimittelgesetz bestehen diese ausschließlich aus pflanzlichen Stoffen oder Zubereitungen. Daraus folgt kein allgemeines Verbot nichtpflanzlicher Hilfsstoffe.

Bei den Nachweisen ist zwischen Zulassung und traditioneller Registrierung zu unterscheiden. Für eine Zulassung müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit belegt sein; je nach Verfahren kann dafür auch vorhandene wissenschaftliche Literatur herangezogen werden. Für traditionelle pflanzliche Arzneimittel gibt es ein vereinfachtes Registrierungsverfahren: Die Wirksamkeit muss aufgrund langjähriger medizinischer Anwendung plausibel sein, ein klinischer Wirksamkeitsnachweis ist dabei nicht erforderlich. Die Anforderungen an pharmazeutische Qualität und Unbedenklichkeit bleiben bestehen. Das erläutert das Gesundheitsportal des Bundes in Zusammenarbeit mit dem BfArM. Eine Registrierung bedeutet daher nicht dasselbe wie ein durch klinische Studien belegter Nutzen.

Statt Werbung glauben, Arzt aufsuchen

Ob im Fernsehen, in Zeitschriften oder im Internet, kaum ein Leiden, für das es nicht ein geeignetes, rezeptfreies, pflanzliches Arzneimittel auf dem Markt gibt. „Auch wenn die Werbung eine schnelle Linderung verspricht, sollte je nach Symptom erst einmal ein Arzt aufgesucht werden“, rät Dr. Breddemann. Als Beispiele nennt er Gedächtnisstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten, Schwindel, Ohrensausen oder Kopfschmerzen. Für all diese Beschwerden werden Präparate aus Ginkgo-Blättern angepriesen. Doch bevor Betroffene zu frei zugänglichen Mitteln greifen, sollte zunächst der Hausarzt aufgesucht werden. Dieser kann prüfen, ob ernsthafte Ursachen hinter den Beschwerden stecken. Durchblutungsstörungen oder ein Tinnitus müssten etwa mit einer anderen Therapie als Ginkgo-Blättern behandelt werden. Scheint die Einnahme pflanzlicher Arzneimittel angebracht, sollten immer die Hinweise auf dem Beipackzettel beachtet werden.

Hinweise auf Beipackzettel ernst nehmen

Auf mögliche Nebenwirkungen müssen die Hersteller im Beipackzettel hinweisen. „Viele pflanzliche Präparate sollten zum Beispiel nicht während der Schwangerschaft oder Stillzeit eingenommen werden“, sagt Breddemann. Denn häufig haben die Zulassungsstudien die Sicherheit für diese Personengruppe nicht ausreichend untersucht oder Nebenwirkungen festgestellt. So kann es bei Ginkgo-Präparaten zum Beispiel zu Blutungen kommen.

Unerwünschte Beeinträchtigung anderer Medikamente

Pflanzliche Arzneimittel können die Wirkung anderer Medikamente im Körper beeinflussen. Dies trifft zum Beispiel auf Johanniskraut zu, das bei leichten depressiven Episoden häufig erstes Mittel der Wahl ist. „Johanniskraut kann zum Beispiel die Empfängnisverhütung bei Anti-Baby-Pille herabsetzen“, sagt Dr. Breddemann. Auch sollte es nicht zusammen mit Wirkstoffen eingenommen werden, an deren Abbau bestimmte Leberenzyme beteiligt sind. Dies betrifft zum Beispiel blutgerinnungshemmende Arzneimittel, Immunsuppressiva oder Arzneimittel gegen HIV und Hepatitis-C.

Kinder sind keine halben Erwachsenen

Besondere Vorsicht ist auch geboten, wenn ein pflanzliches Arzneimittel für Kinder gesucht wird. „Wenn auf Beipackzettel steht, dass das Präparat für Kinder ungeeignet ist, sollten Eltern dies beherzigen und auch nicht die Hälfte der für Erwachsenen empfohlenen Menge verabreichen“, sagt Breddemann. „Ob Kinder oder Erwachsene, generell empfiehlt es sich, beim Arzt oder in der Apotheke immer zu sagen, wenn freiverkäufliche Arzneimittel eingenommen werden. Nur so können sich diese ein Bild über die gesamte Medikation machen und entsprechend beraten.“

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Quelle: barmer.de