Das Bundeskabinett will ab 2028 digitale Kassenbelege zum Regelfall machen.
Die Bundesregierung hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Pflicht zur Ausgabe von Papierbons durch eine digitale Bereitstellung ersetzen soll. Kunden könnten ihre Quittung etwa per QR-Code, Download-Link oder Kundenkonto erhalten. Auf ausdrücklichen Wunsch soll ein Anspruch auf einen Papierbeleg bestehen bleiben. Die geplante Regelung ist noch kein geltendes Recht.
Zugleich sieht der Entwurf ab 2028 elektronische Kassen für Geschäfte mit mindestens 100.000 Euro jährlichem Gesamtumsatz vor. Ausgenommen wären Steuerpflichtige mit weniger als 12.000 Euro Barumsatz im Jahr; weitere Ausnahmen sollen unter anderem Besonderheiten landwirtschaftlicher Betriebe berücksichtigen. Bereits im Juli hatten landwirtschaftliche und gartenbauliche Verbände vor einer Registrierkassenpflicht und zusätzlicher Bürokratie gewarnt.
Nach Angaben der Bundesregierung könnte der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft um rund 106 Millionen Euro sinken. Elektronische Kassensysteme und zusätzliche Ermittlungs- und Sanktionsmöglichkeiten sollen außerdem Steuerhinterziehung erschweren.
Die Einzelheiten erläutert die Bundesregierung zum Kabinettsbeschluss. Bereits zuvor hatte das Bäckerhandwerk die Abschaffung der Bonpflicht gefordert.
Quelle: bundesregierung.de
