Wurzener ruft Weiße Bohnen wegen Schimmelspuren an einzelnen Bohnen zurück.
Betroffen sind 500-g- und 10-kg-Packungen mit den unten aufgeführten Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten im Jahr 2028. Die Bohnen nicht verzehren und bis zum 15. Oktober 2026 zurückgeben.

- Produkt: Wurzener Weiße Bohnen
- Packungsgröße: 500 g und 10 kg
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 06.02.2028, 13.02.2028, 18.02.2028, 10.03.2028, 25.03.2028, 21.04.2028, 08.05.2028 und 19.05.2028; Zuordnung zu den Chargen siehe unten.
- Charge: L60652B und L60651B (06.02.2028); L60751B und L60752B (13.02.2028); L60831B und L60832B (18.02.2028); L61123B (10.03.2028); L61332A (25.03.2028); L61722B und L61721B (21.04.2028); L61953B (08.05.2028); L62121B (19.05.2028).
- Hersteller/Inverkehrbringer: Wurzener Nahrungsmittel GmbH, Am Mühlgraben 1, 04808 Wurzen
- Vertriebsgebiet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; Vertrieb über Edeka (Einzel- und Großhandel), Globus, Hamberger Großmarkt, Kaufland, REWE, HIT-Markt und Transgourmet.
- Warnungsgrund: Bei Qualitätskontrollen wurden Schimmelspuren an einzelnen Bohnen festgestellt.
- Erstveröffentlichung: 09.10.2026; letzte amtliche Aktualisierung: 13.10.2026.
Die Einzelheiten stehen in der amtlichen Warnmeldung zu Wurzener Weißen Bohnen.
Aktualisierung vom 14.10.2026: Die amtliche Warnmeldung wurde am 13.10.2026 berichtigt. Zum Mindesthaltbarkeitsdatum 25.03.2028 gehört die Charge L61332A. Die zuvor abweichende Angabe L61332B auf der amtlichen Seite ist damit korrigiert; die Chargenangabe stimmt nun mit der Herstellerinformation überein.
Was Verbraucher jetzt tun sollten.
Prüfen Sie die Produktbezeichnung, Packungsgröße, Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung. Verzehren Sie die vom Rückruf erfassten Bohnen nicht. Die Warnung gilt für die genannten Produkte und Chargen; sichtbare Schimmelspuren in der eigenen Packung sind keine Voraussetzung für die Rückgabe.
Nach der Verbraucherinformation können die Produkte bis zum 15.10.2026 in die jeweilige Verkaufsstelle zurückgebracht oder an Wurzener zurückgesendet werden. Der Verkaufspreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Bei Fragen ist der Hersteller unter info@wurzener.de erreichbar. Weitere Modalitäten einer Rücksendung sollten direkt mit dem Unternehmen geklärt werden.
Wer Rückrufmeldungen gezielt verfolgen möchte, findet bei food-monitor Informationen zur App lebensmittelwarnung.de und ihren Filterfunktionen.
Warum Schimmelspuren bei Lebensmitteln ernst zu nehmen sind.
Als allgemeiner Hintergrund erläutert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dass Schimmelpilze gesundheitsschädliche Giftstoffe, sogenannte Mykotoxine, bilden können. Sichtbar verschimmelte Lebensmittel sollen grundsätzlich nicht mehr gegessen werden.
Diese allgemeine Einordnung ist kein Nachweis bestimmter Schimmelpilzgifte in den zurückgerufenen Bohnen. Die konkrete Warnmeldung nennt Schimmelspuren an einzelnen Bohnen; eine bestimmte Pilzart, gemessene Mykotoxingehalte oder Erkrankungsfälle werden dort nicht angegeben. Für die betroffenen Packungen gilt unabhängig davon die Empfehlung, sie nicht zu verzehren und zurückzugeben.
Redaktionell mit Unterstützung von KI aktualisiert: food-monitor, 14.10.2026
Quelle: lebensmittelwarnung.de
