Gericht weist Klage gegen Lidl-App-Rabatte als unzulässig ab.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen appgebundene Lidl-Rabatte abgewiesen. Nach dem am 29. September 2026 verkündeten Urteil ist das Gericht für den geltend gemachten Anspruch sachlich nicht zuständig. Die Entscheidung trägt das Aktenzeichen 6 UKl 2/25.
Der Verband hatte beanstandet, dass ein Getränkerabatt nur mit der Lidl-Plus-App erhältlich war. Darin sah er eine Benachteiligung insbesondere jüngerer, älterer und behinderter Menschen. Lidl trat dieser Einschätzung entgegen.
Keine Sachentscheidung über die behauptete Diskriminierung
Das Urteil erklärt die Rabattpraxis nicht allgemein für rechtmäßig: Die begehrte Sachentscheidung unterblieb wegen der fehlenden Zuständigkeit. Einen Antrag auf Verweisung an ein anderes Gericht hatte der Kläger nach den Entscheidungsgründen nicht gestellt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Das vollständige Urteil ist im Verbandsklageregister abrufbar. Hintergrund zum Geschäftsmodell bietet der Beitrag Supermarkt-Apps: Rabatte im Tausch gegen Daten.
Quelle: verbraucherzentrale.de
