Gericht weist Klage gegen Lidl-App-Rabatte als unzulässig ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen appgebundene Lidl-Rabatte abgewiesen. Nach dem am 29. September 2026 verkündeten Urteil ist das Gericht für den geltend
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