Rund 4.000 Ärztinnen und Ärzte unterstützten 2026 einen Appell für eine gestaffelte Abgabe auf stark gezuckerte Getränke. Der Aufruf war eine gesundheitspolitische Forderung – kein Beleg dafür, dass die konkrete Ausgestaltung bereits beschlossen war.
Nach Angaben der Bundesärztekammer hatten 3.926 Ärztinnen und Ärzte sowie mehr als 1.000 weitere Fachkräfte aus Ernährungsberatung, Diabetesberatung und Pharmazie den Appell unterzeichnet. Sie verwiesen auf die zunehmende Belastung durch Adipositas, Typ-2-Diabetes, Fettlebererkrankungen und Karies.
Was die Unterzeichnenden forderten
Im Mittelpunkt stand eine Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Getränke, deren Höhe sich am Zuckergehalt orientiert. Eine solche Staffelung soll Unternehmen dazu bewegen, Rezepturen zu verbessern und sehr zuckerreiche Produkte weniger attraktiv zu machen. Die Abgabe richtet sich damit nicht unmittelbar an einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher, kann aber über Preise und Produktangebot wirken.
Was wissenschaftlich als plausibel gilt
Internationale Erfahrungen sprechen dafür, dass ausreichend hoch angesetzte und klar gestaffelte Abgaben den Absatz stark gezuckerter Getränke senken und Reformulierungen fördern können. Wie groß der gesundheitliche Nutzen ausfällt, hängt jedoch von Tarif, Schwellenwerten, Ausweichprodukten und begleitenden Maßnahmen ab. Eine Abgabe ersetzt deshalb weder verständliche Kennzeichnung noch gute Verpflegungsangebote und Ernährungsbildung.
Wie sich die politische Lage danach entwickelte
Nach dem Appell nahm die Bundesregierung eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke ab 2028 in ihre Planungen auf. Stand 14. August 2026 sind Höhe, Staffelung, betroffene Produkte und Verwendung der Einnahmen noch nicht durch ein eigenständiges Gesetz abschließend festgelegt. Den jeweils aktuellen Stand und die wichtigsten Streitpunkte bündelt der Beitrag Zuckerabgabe ab 2028: Stand, Wirkung und Streitpunkte.
Einordnung: Der Ärzte-Appell dokumentiert eine breite fachpolitische Unterstützung. Für die Bewertung der späteren Regelung müssen jedoch der endgültige Gesetzestext und unabhängige Evaluationen herangezogen werden.
Aktualisiert am 14. August 2026
Quelle: Bundesärztekammer / food-monitor
