Kägi Butterbiscuits der Charge KHR können Metallfremdkörper enthalten.
Betroffen sind 200-g-Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.08.2027. Die Kekse nicht mehr essen und zur Erstattung des Kaufpreises in den Handel zurückbringen.

- Produkt: Kägi Butterbiscuits; Artikelnummer V7.1211, EAN 7610046002017.
- Packungsgröße: 200 Gramm.
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 28.08.2027.
- Charge: KHR.
- Hersteller/Inverkehrbringer: Kägi Söhne AG, Loretostraße 52, 9620 Lichtensteig, Schweiz.
- Vertriebsgebiet: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen; laut amtlicher Meldung über EDEKA AG Hamburg.
- Warnungsgrund: Mögliche Fremdkörper aus Metall.
- Erstveröffentlichung: 07.10.2026; letzte amtlich ausgewiesene Aktualisierung 07.10.2026. Das Herstellerschreiben ist vom 05.10.2026.
Weitere Angaben enthält die amtliche Warnmeldung zu Kägi Butterbiscuits einschließlich des Rückrufschreibens.
Was Verbraucher jetzt tun sollten.
Vergleichen Sie Chargencode und Mindesthaltbarkeitsdatum auf Ihrer Packung mit KHR und 28.08.2027. Verzehren Sie die betroffenen Kekse nicht mehr. Nach Angaben des Herstellers können Sie die Packungen in den Handel zurückbringen und erhalten den Verkaufspreis erstattet. Ob dafür ein Kassenbon erforderlich ist, wird im Rückrufschreiben nicht angegeben.
Für Rückfragen nennt Kägi die E-Mail-Adresse info@kaegi.com.
Metallfremdkörper können Verletzungen verursachen.
Allgemeiner Hintergrund: Harte oder scharfkantige Fremdkörper können beim Essen Verletzungen verursachen. Fremdkörper in den Atemwegen können außerdem zu akuter Erstickungsgefahr führen. Größe und Form der möglichen Metallteile werden für diesen Rückruf nicht genannt.
Bei Verletzungen ist ärztliche Hilfe erforderlich; bei akuter Atemnot wählen Sie 112. Hinweise zur Ersten Hilfe bei Fremdkörpern bietet das Deutsche Rote Kreuz.
Über neue amtliche Warnungen können auch die individuell einstellbaren Benachrichtigungen der App lebensmittelwarnung.de informieren.
Redaktionell mit Unterstützung von KI aktualisiert: food-monitor, 08.10.2026
Quelle: lebensmittelwarnung.de
