BVL ordnete die sofortige Vollziehung aller Anwendungen an
Stand des berichteten Verfahrens: 5. August 2025.
Klage gegen Roundup Future: Zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe gegen die Zulassung geklagt. Der Beitrag dokumentiert die anschließende Mitteilung des BVL.
Hintergrund:
Mit der Fachmeldung vom 25. April 2025 hat das BVL mitgeteilt, dass die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Roundup Future (Zulassungsnummer: 00A042-00) teilweise wirksam ist. Grund dafür war ein Drittwiderspruch, der dazu führte, dass bestimmte Anwendungen vorerst nicht umgesetzt werden durften.
Daraufhin wurde ein weiterer Antrag auf sofortige Vollziehung des Zulassungsbescheids hinsichtlich der nicht wirksamen Anwendungen eingereicht.
Über diesen Antrag wurde unter Berücksichtigung des zwischenzeitlich ergangenen Beschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2025 – Az. 10 ME 33/25 zu Gunsten der Zulassungsinhaberin entschieden.
Aktualisiert am 16. August 2026
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) / food-monitor / KI
