Die beiden freiwilligen Kennzeichen beantworten unterschiedliche Fragen. Eine Befragung von 2025 zeigt zugleich, dass viele Menschen die Fütterungskriterien der Haltungsform-Stufen nicht kennen.

Zwei Kennzeichen mit unterschiedlichem Schwerpunkt
Die privatwirtschaftliche Haltungsform-Kennzeichnung ordnet teilnehmende Programme in fünf Stufen ein. Dabei geht es vor allem um Haltungsbedingungen wie Platz, Stallgestaltung, Auslauf und weitere Anforderungen. Die Fütterung ist nur eines von mehreren Kriterien und unterscheidet sich je nach Tierart und Stufe.
Das „Ohne GenTechnik“-Siegel bezieht sich dagegen gezielt auf die gesetzlichen Voraussetzungen für die Herstellung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren. Bei tierischen Lebensmitteln dürfen für einen je nach Tierart festgelegten Zeitraum keine als genetisch verändert gekennzeichneten Futtermittel eingesetzt worden sein. Zufällige oder technisch unvermeidbare Spuren in Futtermitteln unterhalb der EU-Kennzeichnungsschwelle können dennoch zulässig sein.
Haltungsform-Stufe 3 bedeutet nicht immer dasselbe
Die ursprüngliche Fassung des Beitrags stellte die gentechnikfreie Fütterung erst ab Stufe 4 als verpflichtend dar. Das ist zu pauschal. Nach den aktuellen Mindestanforderungen kann Stufe 3 – abhängig von Tierart und Programm – gentechnikfreie Fütterung oder alternativ einen festgelegten Anteil regionaler Futtermittel vorsehen. Stufe 4 enthält weitergehende Anforderungen. Wer die Fütterung gezielt beurteilen möchte, sollte deshalb die Kriterien des konkreten Programms prüfen.
Was die VLOG-Befragung ergab
Im Juli 2025 befragte Prof. Holger Buxel von der FH Münster im Auftrag des VLOG 1.017 Personen online. Die Stichprobe war quotiert. Laut veröffentlichter Infografik konnten 31 Prozent bei einem Produkt-Dummy richtig erkennen, ob die Tiere ohne gentechnisch veränderte Pflanzen gefüttert worden waren, wenn nur die Haltungsform angegeben war. Mit zusätzlichem „Ohne GenTechnik“-Siegel waren es 63 Prozent. 77 Prozent sprachen sich in der vorgelegten Befragungssituation für beide Kennzeichnungen aus.
Ergebnisse mit Auftraggeber-Kontext lesen
Der VLOG vergibt Nutzungsrechte für das „Ohne GenTechnik“-Siegel und vertritt dessen Verbreitung. Er ist damit ein interessierter Auftraggeber der Studie. Die veröffentlichten Ergebnisse zeigen Wahrnehmung und Wünsche der Befragten, belegen aber nicht automatisch, dass eine doppelte Kennzeichnung für alle Produkte die beste regulatorische Lösung ist. Dafür wären auch Vergleichsstudien zu Verständlichkeit, Platz auf Verpackungen und möglichen Fehlinterpretationen nötig.
Quellen: Haltungsform: aktuelle Mindestanforderungen der fünf Stufen; VLOG: Befragung und Methodik 2025; Bundesministerium: Regeln der Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung.
Redaktionell mit Unterstützung von KI aktualisiert: food-monitor, 6. September 2026
