GAP-Vereinfachung 2025: EU-Parlament beschließt neue Regeln

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Mehr Unterstützung für kleine Betriebe und weniger Kontrollen

  • Bis zu 3.000 Euro jährliche Unterstützung für kleine Betriebe
  • Höchstens eine offizielle Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr

Das Europäische Parlament verabschiedete neue Vorschriften, die landwirtschaftlichen Betrieben mehr Flexibilität und Unterstützung bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bieten. Die am 10. November 2025 von Parlament und Rat ausgehandelte Vereinbarung wurde mit 629 Stimmen zu 17 bei 16 Enthaltungen angenommen.

Unterstützung für kleine Betriebe

Kleine landwirtschaftliche Betriebe können bis zu 3.000 Euro jährliche Unterstützung erhalten; die Kommission hatte ursprünglich 2.500 Euro vorgeschlagen. Zusätzlich ist eine einmalige Investitionshilfe von bis zu 75.000 Euro vorgesehen.

Umweltanforderungen

Flächen, die als Ackerland klassifiziert waren, behalten ab dem 1. Januar 2026 diese Bezeichnung, auch wenn sie länger nicht gepflügt, bebaut oder neu eingesät wurden. Bio-zertifizierte Betriebe erfüllen die Anforderungen an einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) automatisch für ökologisch bewirtschaftete oder in Umstellung befindliche Betriebsteile. Mitgliedstaaten können diese Vereinfachung begrenzen, wenn die erforderlichen Kontrollen zu hohen Verwaltungsaufwand verursachen würden.

Weniger Vor-Ort-Kontrollen

Nach dem „Once-only“-Prinzip sollen landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr als eine offizielle Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr durchlaufen.

Abschluss des Verfahrens

Nach Angaben der Europäischen Kommission trat der Rechtsakt am 24. Dezember 2025 in Kraft. Den Ausgangspunkt bildeten die Vereinfachungsvorschläge der EU-Kommission vom Mai 2025.

Aktualisiert am 16. August 2026
Quelle: Europäisches Parlament und Europäische Kommission / food-monitor / KI

Weiterführend: NABU zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik, GAP.