Mit neuen genomischen Verfahren oder konventionell gezüchtet? Keine Unterschiede nachweisbar

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In der EU wird es bald eigene Regeln für mit neuen genomischen Techniken (NGT) gezüchtete Pflanzen geben. Ist kein fremdes Genmaterial eingeführt, müssen solche Pflanzen und deren Produkte nicht mehr gekennzeichnet werden.

Vor allem der Bio-Sektor und die traditionelle Anti-Gentechnik-Szene protestieren. Eine Kennzeichnung funktioniert aber nur, wenn NGT-Pflanzen unter Praxisbedingungen eindeutig zu identifizieren und damit von konventionellen unterscheidbar sind. Doch selbst mit modernen, extrem sensiblen Analyseverfahren ist das nicht möglich. Das liegt in der „Natur“ der Sache – auch wenn mit viel Geld und Aufwand nach „alternativen“ Nachweisen geforscht wird.

Noch ist die künftige Verordnung nicht rechtskräftig, doch im Kern ist es beschlossene Sache: In der EU wird es für Pflanzen, die mit Neuen genomischen Techniken (NGT) wie etwa der Gen-Schere CRISPR/Cas und anderen Verfahren der Genom-Editierung entwickelt wurden, weniger strenge Regeln geben als bisher. Einfache editierte Pflanzen (NGT1) ohne fremdes Genmaterial, die auch zufällig oder durch konventionelle Züchtung hätten entstehen können, werden konventionellen Pflanzen gleichgestellt.

Noch immer stemmen sich Öko-NGOs, Bio-Branche, große Teile von SPD und Grünen gegen jede „De-Regulierung“ und fordern für alle NGT-Pflanzen die gleichen strengen Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten wie für gentechnische veränderte Pflanzen. Das setzt allerdings voraus, dass NGT-Pflanzen in Bezug auf die verwendeten Züchtungsverfahren eindeutig unterscheidbar sind. Doch ein solcher analytischer Nachweis ist schwierig bis unmöglich, besonders unter Marktbedingungen oder im internationalen Agrarhandel.

Bei der alten Gentechnik sind solche Nachweise seit vielen Jahren längst Routine. Gv-Pflanzen besitzen in der Regel von außen eingeführte „Fremd“-Gene oder speziell konstruierte DNA-Elemente (Genkonstrukt). Diese sind mit modernen PCR-Verfahren eindeutig nachweisbar, sogar dann, wenn wenige gv-Pflanzen einer großen Menge „normaler“ beigemischt sind. Auch der prozentuale GVO-Anteil an einer Gesamtmenge kann heute bestimmt werden. Voraussetzung für solche PCR-Nachweise ist, dass eine für die jeweilige gv-Pflanzen (Event) charakteristische DNA-Sequenz (Primer) bekannt ist. Das ist bei gv-Pflanzen in der Regel der Fall. Ohne validiertes Nachweisverfahren sind gv-Pflanzen in der EU nicht zulassungsfähig

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