Zuckerwirtschaft fordert: „Kein Schlupfloch für Billigzucker“

Entscheidung zur Aussetzung der aktiven Veredlung (IPP) jetzt wichtig.

EU-Agrarkommissar Hansen hat bereits im Januar angekündigt, einen Vorschlag zur Aussetzung der aktiven Veredlung (Inward Processing Procedure, IPP) vorzulegen. Am Donnerstag, 30. April 2026, soll im zuständigen Fachausschuss DG AGRI über den vorgelegten Entwurf abgestimmt werden. Ziel ist es, den europäischen Zuckermarkt zu entlasten und ein zentrales Schlupfloch für Billigzuckerimporte zu schließen.

Die Aussetzung der aktiven Veredelung ist aus Sicht der Zuckerwirtschaft ein wichtiger und notwendiger Schritt. Seit Ankündigung der geplanten Aussetzung hat sich die wirtschaftliche Situation weiter zugespitzt. Zusätzliche zollfreie Importkontingente und anhaltender Preisdruck treffen eine Branche, die ohnehin unter enormen Anpassungsdruck steht. Vor diesem Hintergrund hat die Entscheidung der Mitgliedstaaten eine zentrale Bedeutung.

„Die Aussetzung ist seit Monaten angekündigt – und die Lage am Markt hat sich seither weiter verschärft“, erklärt Dr. Stefan Streng, Vorsitzender der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker. „Die geplante Aussetzung der aktiven Veredelung wäre ein wichtiges Signal, dass die Politik bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und kurzfristig Entlastung zu schaffen.“

Die Maßnahme könne jedoch nur ein erster Schritt sein. „Unsere Betriebe liefern ein heimisches Produkt, hergestellt zu den höchsten Umwelt-, Produktions- und Sozialstandards“, so Streng weiter. Deutschland habe als größter Zuckerproduzent Europas eine besondere Verantwortung. „Um den Druck auf die Zuckerwirtschaft zu verringern und die Versorgung aus eigener Erzeugung zu sichern, ist eine konstruktive Haltung aller Mitgliedstaaten entscheidend – insbesondere aus Berlin“, betont Streng.

Verbandsposition zur Zuckersteuer

Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker lehnt eine Zuckersteuer ab. Sie sieht darin zusätzliche Belastungen für Unternehmen und Verbraucher und bestreitet einen nachweisbaren gesundheitlichen Nutzen. Dies ist die Position der Interessenvertretung der Zuckerwirtschaft.

Wissenschaftliche Einordnung: Die pauschale Behauptung, solche Abgaben hätten nirgends gesundheitliche Wirkungen gezeigt, greift zu kurz. Eine 2024 veröffentlichte Kohortenstudie aus Seattle fand nach Einführung einer Abgabe auf gesüßte Getränke eine kleine günstigere Entwicklung eines kindlichen BMI-Maßes gegenüber benachbarten Gebieten ohne diese Abgabe. Eine englische Zeitreihenstudie von 2023 verband die Softdrinks-Abgabe bei zehn- bis elfjährigen Mädchen mit einer niedrigeren Adipositasprävalenz als nach dem früheren Trend erwartet; bei gleichaltrigen Jungen und jüngeren Kindern zeigte sich dieser Befund nicht entsprechend.

Solche nicht randomisierten Untersuchungen können Einflüsse anderer Entwicklungen nicht vollständig ausschließen. Sie liefern Hinweise auf mögliche gesundheitliche Vorteile, aber keine Erfolgsgarantie für jede Steuer. Untersucht wurden konkret ausgestaltete Getränkeabgaben; die Ergebnisse lassen sich nicht pauschal auf eine Steuer auf sämtliche zuckerhaltigen Lebensmittel übertragen.

Quelle: zuckerverbaende.de