Der am 24.06.2026 veröffentlichte Bericht von Foodwatch zu Kontrollzahlen verwundert im Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. (BVLK) niemanden.
Lebensmittelkontrollen: laut foodwatch-Datenrecherche fällt jede vierte aus
Es ist anfangs anzumerken, dass die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit beim Lebensmittelunternehmern liegt und die amtliche Lebensmittelüberwachung die „Kontrolle der Kontrollen“ ausüben soll, d. h. risikoorientierte bzw. risikobasierte Kontrollen. Es kann, soll und wird auch nie hinter jeder Pizza oder neben jedem Kühlschrank ein Lebensmittelkontrolleur stehen!
Leider haben sich aber unsere Befürchtungen aus dem Jahre 2020 bewahrheitet, die wir gemeinsam mit dem Bundesverband der beamteten Tierärzte und Foodwatch veröffentlicht hatten. Mit der Änderung der Kontrollfristen auf dem Papier wurden zwar die Sollvorgaben bundesweit harmonisiert und damit angepasst, jedoch nicht eine Lebensmittelkontrolleurin oder Lebensmittelkontrolleur mehr eingestellt. Eine Verringerung der Kontrollhäufigkeit sollte jedoch immer das Ergebnis einer guten Unternehmerleistung und nicht der Kassenlage der öffentlichen Hand geschuldet sein.
Die Vorschläge des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ zur Lebensmittelkontrolle sind grundsätzlich richtig – nun muss aber endlich gehandelt werden! Hierzu gehören
- Novellierung der fast 25 Jahre alten Berufsordnung für Lebensmittelkontrolleure
- Passende Honorierung und Wertschätzung der Tätigkeit der Lebensmittelkontrolleure
- Erhöhung der Kontrolldichte, hierbei darf die Qualität der Kontrollen nicht negativ beeinträchtigt werden.
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse
Insbesondere zu letztem sagt Maik Maschke, Bundesvorsitzender des BVLK folgendes: Einer Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse stehen wir nicht ablehnend, aber kritisch gegenüber. Transparenz im Rahmen der Verbraucherinformation stellt ein Grundbedürfnis dar, dem angemessen Rechnung zu tragen ist. Der BVLK trägt hierbei jedoch keinen Flickenteppich von unterschiedlichen Transparenzsystemen in Deutschland mit, der durch die Initiativen in verschiedenen Bundesländern zwangsläufig entstehen wird. Unterschiedliche Modelle der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen führen weder zu mehr Transparenz, noch würden sie das Vertrauen in die staatliche Daseinsvorsorge bzw. amtliche Lebensmittelüberwachung stärken. Aus Sicht des BVLK führt nur ein bundeseinheitliches, wenn nicht sogar ein in der gesamten EU geltendes Modell, das für alle relevanten Branchen gleichermaßen gilt, zu einem deutlichen Mehrgewinn in Sachen Verbraucherinformation und Verbraucherschutz. Dies setzt auch den gleichzeitigen Beginn eines Transparenzsystems voraus.
Die Information der Verbraucher über Kontrollergebnisse darf nicht an Landesgrenzen enden. Ebenso muss für Lebensmittelunternehmer, die länderübergreifend tätig sind, eine Gleichbehandlung gegeben sein. Zudem darf es keine Überinformation durch Information des Verbrauchers geben. Die permanent angespannte Personalsituation in den Überwachungsbehörden vor Ort lässt ohne Bereitstellung der notwendigen Ressourcen eine flächendeckende und alle relevanten Branchen betreffende risikoorientierte Überwachung nicht zu. Wenn sich dies nicht ändert, schätzen wir die Umsetzung eines jeglichen Transparenzmodells oder auch einer anderen amtlichen Bewertung von Kontrollergebnissen derzeit als wenig praktikabel ein.
