Verbraucherinformation muss neu gedacht werden. Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. (BVLK) begrüßt ausdrücklich den Beschluss der jüngsten Verbraucherschutzministerkonferenz, die umstrittene und mittlerweile verfassungswidrige Regelung des § 40 Absatz 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
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