GLP-1 auf dem Etikett: Nahrungsergänzung ersetzt kein Arzneimittel

Pflaster, Tropfen und „Booster“ werden mit dem Schlagwort GLP-1 beworben. Daraus lässt sich keine mit zugelassenen Abnehmmedikamenten vergleichbare Wirkung ableiten.

20. September 2026, food-monitor Trendradar – Die Verbraucherzentrale warnt vor Angeboten, die mit dem Interesse an GLP-1-Arzneimitteln werben. Für die von ihr beschriebenen Nahrungsergänzungsmittel und Pflaster gebe es keine Wirknachweise. Die Inhaltsstoffe seien nicht mit denen der verschreibungspflichtigen Medikamente gleichzusetzen. Verbraucherzentrale: GLP-1-Werbung für Nahrungsergänzungsmittel.

Der Unterschied ist wesentlich: Wegovy beispielsweise enthält den Wirkstoff Semaglutid. Das Arzneimittel ist verschreibungspflichtig und für bestimmte Patientengruppen zur Gewichtsregulierung zugelassen, ergänzend zu einer kalorienreduzierten Ernährung und körperlicher Aktivität. Die Europäische Arzneimittelagentur beschreibt dafür konkrete Anwendungsvoraussetzungen sowie Nutzen und Risiken. EMA: Wegovy.

Eine Produktbezeichnung mit „GLP-1“ oder „Booster“ belegt dagegen weder eine Arzneimittelzulassung noch eine bestimmte Gewichtsabnahme. Auch eine Erklärung darüber, wie ein Inhaltsstoff möglicherweise auf ein körpereigenes Hormon wirkt, ersetzt keinen klinischen Nachweis für das angebotene Produkt.

Verbraucher sollten deshalb die genaue Produktart, die vollständige Zusammensetzung und die Belege für die konkreten Werbeversprechen prüfen. Bei einer beabsichtigten medikamentösen Behandlung von Übergewicht gehört die Entscheidung in eine ärztliche Beratung. Die Bezeichnung auf einer Packung ist kein geeigneter Ersatz dafür.

Warum Verbraucher Nahrungsergänzungsmittel mit Arzneimitteln verwechseln können und worauf bei Gesundheitswerbung zu achten ist, erläutert der Hintergrundbeitrag „Nahrungsergänzungsmittel-Werbung: Was eine Studie von 2025 zeigt“.

Zu einem gesonderten Risiko bei Arzneimittelangeboten im Internet siehe die Warnung der ABDA vor dubiosen Online-Angeboten zur neuen Abnehmpille.

Bei Lebensmitteln, die sich an Nutzer von GLP-1-Arzneimitteln richten, beleuchtet der Beitrag „GLP-1-Ernährung: Marken unterschätzen die Bedeutung glaubwürdiger Verbraucherinformation“ die Anforderungen an verständliche Ernährungsinformation.

Quellen: verbraucherzentrale.de, ema.europa.eu/en; redaktionelle Einordnung: food-monitor/KI.