Novel Food: EFSA bietet KMU Beratung vor dem Zulassungsantrag

Die EFSA bietet kleinen und mittleren Unternehmen Beratung vor einem Novel-Food-Antrag an.

Unternehmen, die neuartige Lebensmittel für den EU-Markt entwickeln, können sich für die Beratungsrunde 2026 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anmelden. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hin. Interessensbekundungen sind bis zum 18. November 2026 um 13 Uhr MEZ möglich.

Das Angebot richtet sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen mit wenig oder keiner Erfahrung bei der Antragstellung. Einen technologischen Hintergrund zu neuartigen Zutaten bietet der Beitrag über Präzisionsfermentation für Lebensmittel. In einer Telekonferenz beantwortet die EFSA vorab eingereichte Fragen zu den geltenden Regeln und den erforderlichen Inhalten eines Antrags. Die Beratung kann sowohl in einer frühen Entwicklungsphase vor Beginn der Studien als auch bei weitgehend vorbereiteten Unterlagen ansetzen.

Eine Vorabprüfung oder vorgezogene Bewertung des konkreten Antrags findet dabei nicht statt. Die Initiative ist kein Wettbewerb: Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann Beratung erhalten. Auch frühere Teilnehmer können sich bewerben, wenn es diesmal um ein anderes neuartiges Lebensmittel geht.

Ein gesondertes Beispiel für eine abgeschlossene, eng begrenzte Bewertung ist das EFSA-Gutachten zu einem synthetischen CBD-Präparat. Der Beitrag beschreibt die bewertete Zusammensetzung, Anwendung und Zielgruppe sowie verbleibende Unsicherheiten; die Vorabberatung ersetzt eine solche Bewertung nicht.

Einzelheiten und das Anmeldeformular enthält die Originalausschreibung der EFSA. Zum fachlichen Hintergrund: Leitlinien für Novel-Food-Anträge.

Zum getrennten Zulassungsverfahren außerhalb der EU: Schottland konsultiert zu 16 neuartigen Lebensmitteln.

Quelle: efsa.europa.eu