Rückruf: Kunststoffteile in Snackmaster Rösti-Fries (450 g)

Schne-frost ruft Snackmaster Rösti-Fries wegen möglicher Kunststoffteile zurück.

Betroffen sind Beutel der Charge L 6239 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2028. Das Produkt nicht verwenden und bei der Verkaufsstelle zurückgeben.

Packung Snackmaster Rösti-Fries, 450 Gramm
Foto: Schne-frost Ernst Schnetkamp GmbH & Co. KG / lebensmittelwarnung.de
  • Produkt: Snackmaster Rösti-Fries
  • Packungsgröße: 450-Gramm-Beutel
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 02/2028
  • Chargenangabe: L 6239
  • Produktionsdatum: 27.08.2026
  • Weitere Kennzeichnung: EAN 4006934778578
  • Hersteller/Inverkehrbringer: Schne-frost Ernst Schnetkamp GmbH & Co. KG, Vinner Weg 3, 49624 Löningen
  • Vertriebsgebiet: über Netto in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen
  • Grund des Rückrufs: mögliche Kontamination mit harten, beigefarbenen Kunststoffteilen
  • Erstveröffentlichung: 9. September 2026

Die amtliche Warnmeldung auf lebensmittelwarnung.de enthält die vollständigen Rückrufangaben.

Aktualisierung vom 19. September 2026: Das amtliche Vertriebsgebiet umfasst zusätzlich Brandenburg und Sachsen. Charge L 6239 und Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2028 bleiben unverändert.

Was Verbraucher jetzt tun sollten.

Die betroffenen Rösti-Fries sollten weder zubereitet noch verzehrt werden. Die amtliche Empfehlung lautet, das Produkt an die Verkaufsstelle zurückzugeben. Eine konkrete Erstattungsregel nennt die Meldung nicht.

Für Rückfragen nennt der Hersteller die E-Mail-Adresse qm@schne-frost.de und die Website snackmaster.de. Wer beim Verzehr durch einen Fremdkörper verletzt wurde, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen; bei Fremdkörpern in den Atemwegen oder der Speiseröhre ist im Notfall der Notruf zu kontaktieren.

Warum harte Kunststoffteile ein Gesundheitsrisiko sind.

Bei diesem Rückruf steht keine chemische Verunreinigung im Vordergrund, sondern eine mögliche mechanische Gefahr. Harte Fremdkörper können beim Kauen Verletzungen verursachen und beim Verschlucken zur Erstickungsgefahr werden. Ob einzelne Packungen tatsächlich Kunststoffteile enthalten, geht aus der amtlichen Meldung nicht hervor.

Ein weiterer, unabhängiger Fall betrifft den Rückruf von Metzgerfrisch-Bratwurst wegen möglicher roter Kunststoffteile. Dort gelten eigene Produkt-, Packungs- und Datumsangaben; die Rückrufe sind getrennt zu beachten.

Weitere Einordnung bietet food-monitor im Beitrag „Lebensmittel-Rückrufdaten der letzten sieben Jahre in Deutschland“. Allgemeine Hinweise zu Verletzungs- und Erstickungsgefahren durch Fremdkörper stellt auch lebensmittelwarnung.de bereit.

Quelle: lebensmittelwarnung.de

Redaktionell mit Unterstützung von KI aktualisiert: food-monitor, 19. September 2026