Rückruf: Mögliche Fremdkörper in Zörbiger Schwarze Johannisbeere (255 g)

Der Zörbiger Fruchtaufstrich Schwarze Johannisbeere kann Fremdkörper enthalten.

Betroffen sind 255-g-Gläser mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 21.05.2028. Den Fruchtaufstrich nicht verzehren und im Einkaufsmarkt zurückgeben.

Glas Original Zörbiger Schwarze Johannisbeere Fruchtaufstrich, 255 g
© ZUEGG Deutschland GmbH
  • Produkt: Original Zörbiger Schwarze Johannisbeere Fruchtaufstrich; EAN 4013034740411.
  • Packungsgröße: 255 Gramm im Glas.
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.05.2028.
  • Charge: In der Warnmeldung nicht genannt.
  • Hersteller/Inverkehrbringer: ZUEGG Deutschland GmbH, Betriebsstätte 06780 Zörbig.
  • Vertriebsgebiet: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; verschiedene Lebensmitteleinzelhändler.
  • Warnungsgrund: Mögliche Fremdkörper; deren Material wird nicht angegeben.
  • Erstveröffentlichung: 07.10.2026; letzte amtlich ausgewiesene Aktualisierung ebenfalls 07.10.2026. Das Rückrufschreiben des Unternehmens ist vom 06.10.2026.

Die Produktangaben und das Rückrufschreiben stehen in der amtlichen Warnmeldung zum Zörbiger Fruchtaufstrich.

Was Verbraucher jetzt tun sollten.

Prüfen Sie das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Etikett des Glases. Stimmt es mit dem 21.05.2028 überein, essen Sie den betroffenen Fruchtaufstrich nicht. Geben Sie das Glas in dem Markt zurück, in dem Sie es gekauft haben.

Das Unternehmen nennt im veröffentlichten Rückrufschreiben keine Bedingungen zur Kaufpreiserstattung oder zur Vorlage eines Kassenbons. Auch eine direkte Kontaktmöglichkeit für Verbraucher wird dort nicht angegeben. Fragen zur Rückgabe können Sie deshalb zunächst an den Einkaufsmarkt richten.

Fremdkörper können Verletzungen und Erstickungsgefahr verursachen.

Allgemeiner Hintergrund: Fremdkörper in Lebensmitteln können Mund, Rachen oder weitere Bereiche des Verdauungstrakts verletzen. Gelangen sie in die Atemwege, kann eine lebensbedrohliche Situation entstehen. Die konkrete Art der möglichen Fremdkörper in diesem Fruchtaufstrich ist nicht benannt.

Suchen Sie bei Verletzungen ärztliche Hilfe. Bei akuter Atemnot oder Erstickungsgefahr wählen Sie den Notruf 112. Das Deutsche Rote Kreuz erläutert Erste Hilfe bei Fremdkörpern in Luft- oder Speiseröhre.

Wer weitere amtliche Rückrufe zeitnah verfolgen möchte, kann die kostenlosen Benachrichtigungen der App lebensmittelwarnung.de nutzen. Entscheidend für die Zuordnung bleiben immer die in der jeweiligen Warnung genannten Produkt- und Datumsangaben.

Redaktionell mit Unterstützung von KI aktualisiert: food-monitor, 08.10.2026

Quelle: lebensmittelwarnung.de