Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) kritisierte im Januar 2025 einen damaligen Vorschlag der polnischen EU-Ratspräsidentschaft zur Regulierung neuer genomischer Techniken.
Der VLOG beanstandete insbesondere aus seiner Sicht unzureichende Vorgaben zu Kennzeichnung, Risikoprüfung, Haftung, Koexistenz und Patenten. Er warnte vor Folgen für die „Ohne Gentechnik“- und Bio-Wertschöpfungsketten. Dabei handelte es sich um die Interessenposition eines Verbandes zu einem damaligen Verhandlungsentwurf, nicht um eine abschließende rechtliche oder wissenschaftliche Bewertung.
Der Gesetzgebungsstand von Januar 2025 ist inzwischen überholt. Die EU hat die Verordnung (EU) 2026/1388 am 17. Juni 2026 endgültig beschlossen. Sie trat am 16. Juli 2026 in Kraft und wird ab Juli 2028 angewandt. Der endgültige Text unterscheidet NGT-1- und NGT-2-Pflanzen und enthält gegenüber früheren Entwürfen weitere Regeln zu Registern, Saatgutkennzeichnung, Patenten und Überwachung.
Den geltenden Stand und die weiterhin unterschiedlichen Bewertungen ordnet Neue Gentechnik: EU-Regeln 2026 beschlossen ein.
Aktualisiert am 14. August 2026
Quellen: Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG), ohnegentechnik.org; Europäische Kommission, food.ec.europa.eu / food-monitor / KI
