Die EU hat die Vereinfachung von Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferkettensorgfalt endgültig beschlossen. Die Omnibus-I-Richtlinie ist seit 18. März 2026 in Kraft.
Die im Juni 2025 veröffentlichte Stellungnahme des Deutschen Tiefkühlinstituts (dti) bezog sich noch auf das damalige Verhandlungsmandat des Rates. Der Gesetzgebungsprozess ist inzwischen abgeschlossen; die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen in nationales Recht umsetzen.
Was sich auf EU-Ebene geändert hat
Nach den verabschiedeten Regeln gilt die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD grundsätzlich für EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem jährlichen Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro. Die Sorgfaltspflichten nach der CSDDD werden auf besonders große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweitem Nettoumsatz konzentriert. Für Unternehmen außerhalb des unmittelbaren Geltungsbereichs bleiben freiwillige Standards möglich.
Die Reform soll Berichtspflichten vereinfachen und verhindern, dass große Unternehmen unverhältnismäßig viele Daten von kleineren Geschäftspartnern verlangen. Welche Pflichten ein konkretes Unternehmen treffen, hängt jedoch von Rechtsform, Konzernstruktur, Größe, Umsatz und nationaler Umsetzung ab; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Frühere Position der Tiefkühlwirtschaft
Das dti begrüßte 2025 höhere Schwellenwerte und einen risikobasierten Ansatz. Der Verband forderte Planungssicherheit, praxistaugliche Vorgaben und mehr Spielraum für konkrete Klimaschutzmaßnahmen. Das war eine Interessenposition der Branche und keine unabhängige Bewertung der ökologischen oder menschenrechtlichen Wirkung der Reform.
Praktische Hilfen für Unternehmen ordnet der Beitrag Sektorleitfaden zur Wesentlichkeitsanalyse für die Ernährungsindustrie ein.
Aktualisiert am 14. August 2026
Quellen: Rat der Europäischen Union, consilium.europa.eu; Deutsches Tiefkühlinstitut, tiefkuehlkost.de / food-monitor / KI
