Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln: Wegwerfdatum oder Empfehlung?

Auf den Verpackungen von Lebensmitteln finden sich Datumsangaben, die darüber Auskunft geben bis wann das Produkt haltbar sein soll. Aber was heißt das eigentlich?

Aufgedruckte Datumsangabe auf einem Dosendeckel mit Aufreißring
Foto: BARMER

Muss alles weggeworfen werden, was das sogenannte Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auch nur um einen Tag überschreitet? Alles Wichtige zu diesem Begriff und zum Thema Haltbarkeit von Lebensmitteln erfahren Leserinnen und Leser in diesem Ratgeber.

Oft unscheinbar und klein gedruckt, findet sich der Hinweis „Mindestens haltbar bis“ auf vielen Lebensmittelverpackungen, etwa auf Käse, Brot oder Konservendosen. „Doch ein überschrittenes Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet keineswegs, dass ein Produkt automatisch ungenießbar ist. Vielmehr handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Angabe, die gemäß EU-Recht auf allen verpackten Lebensmitteln stehen muss“, erläutert Dr. Ursula Marschall, Leitende Medizinerin bei der BARMER. Es markiere den Zeitpunkt, bis zu dem der Hersteller unter optimalen Lagerbedingungen volle Qualität in Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Aussehen garantiere.

„Wichtig ist, dass das Produkt ungeöffnet ist und sachgerecht gelagert wird.“ Nach Ablauf des MHD sei das Lebensmittel nicht automatisch verdorben. „Es sollte lediglich sorgfältig geprüft werden, bevor es verzehrt wird. Das MHD ist somit ein Richtwert, kein Verfallsdatum“, sagt Marschall. Wer aber wisse, wie lange Wurst, Käse oder Reste von Mahlzeiten tatsächlich haltbar sind, könne bares Geld sparen, Abfall vermeiden und insgesamt sicherer essen, da gesundheitliche Risiken vermieden werden können.

Mindesthaltbarkeitsdatum vs. Verbrauchsdatum – ein entscheidender Unterschied

Neben dem MHD tragen bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch, Geflügel oder frische Keimlinge ein Verbrauchsdatum. Dieses ist zwingend zu beachten. „Lebensmittel, deren Verbrauchsdatum überschritten ist, dürfen keinesfalls mehr verzehrt werden, können sie doch ernsthafte Gesundheitsgefahren bergen“, warnt Marschall. Im Gegensatz zum MHD, das vor allem die garantierte Qualität betrifft, signalisiert das Verbrauchsdatum eine echte Sicherheitsgrenze. Nach Ablauf besteht ein erhöhtes Risiko mikrobieller Belastung. Diese Produkte gehören dann in den Müll, nicht auf den Teller.

Sinnesprüfung zeigt Verderb – aber nicht alle Krankheitserreger

Bei geeigneten Lebensmitteln mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum können Aussehen, Geruch und gegebenenfalls Geschmack Hinweise auf Verderb geben. Die Aussage, unauffällige Lebensmittel seien deshalb gesundheitlich unbedenklich, wäre jedoch zu weitgehend: Krankheitserreger wie Salmonellen oder Campylobacter verändern Geruch und Geschmack nicht zuverlässig. Das erläutert das Bundesinstitut für Risikobewertung. Rohes Fleisch und rohen Fisch nicht zur Sicherheitsprüfung probieren. Nach Ablauf eines Verbrauchsdatums hilft auch ein unauffälliger Sinnescheck nicht weiter: Das Produkt gehört entsorgt.

Das MHD gilt für die ungeöffnete Packung bei den angegebenen Lagerbedingungen. Nach dem Öffnen sind Hinweise zum Verbrauch und zur Kühlung maßgeblich. Bei Schimmel oder deutlichen Verderbszeichen nicht mehr probieren.

Die richtige Kühlschranktemperatur ist der Schlüssel zur Frische

Der Kühlschrank sollte idealerweise zwischen einem und fünf Grad Celsius kühl sein. „Je kälter, desto länger bleiben Lebensmittel frisch. Aber Vorsicht, das Gerät darf nicht unter null Grad Celsius abgekühlt werden, sonst können empfindliche Produkte wie Salat oder Eier gefrieren“, sagt Marschall. „Im unteren Fach ist es am kältesten. Das ist perfekt für Fleisch und Fisch. Oben ist es in der Regel wärmer, also ideal für gekochte Speisen oder Marmelade.“

Fleisch, Wurst und Fisch sind nur kurz haltbar

Diese Produkte sind besonders empfindlich. Die folgenden Orientierungswerte setzen hygienische Handhabung und die jeweils genannte Kühlung voraus; kürzere Verpackungshinweise und Verbrauchsdaten gehen vor:

  • Rohes Fleisch: Loses Hackfleisch am Einkaufstag innerhalb von sechs bis acht Stunden verarbeiten, bei zwei bis vier Grad Celsius lagern. Bei abgepacktem Hackfleisch Verbrauchsdatum und Temperaturangabe beachten. Schweinefleisch am Stück hält bei null bis vier Grad Celsius etwa zwei bis drei Tage; zerkleinertes Fleisch kürzer.
  • Gekochtes Fleisch oder Bratenreste sind bei null bis vier Grad Celsius etwa zwei bis drei Tage haltbar.
  • Geöffneter Wurstaufschnitt kann im Kühlschrank zwei bis vier Tage aufbewahrt werden.
  • Räucherwurst wie etwa Salami hält sich bis zu sieben Tage
  • Roher Fisch ist bei null bis vier Grad Celsius etwa einen Tag haltbar, gegarter Fisch ein bis zwei Tage. Für Räucherfisch nennt das BZfE bei vier bis fünf Grad Celsius bis zu drei Tage; Verpackungshinweise beachten.

Fleisch und Fisch sollten daher am besten im Kühlschrank im kältesten Fach unten lagern, gut verpackt in Glas- oder Frischhalteboxen.

Milchprodukte sind oft länger haltbar als gedacht

Die folgenden Hinweise betreffen geöffnete Produkte. Die Angaben sind Orientierungswerte, keine garantierten Sicherheitsfristen. Produktspezifische Verbrauchs- und Lagerhinweise gehen vor.

  • Geöffnete Frischmilch und geöffnete H-Milch gehören in den Kühlschrank und sollten nach der aktuellen BZfE-Empfehlung zu Milch innerhalb von etwa drei Tagen verbraucht werden.
  • Joghurt wird in der BZfE-Lagertabelle nach dem Öffnen mit vier bis sechs Tagen im Kühlschrank angegeben; sauber entnehmen und Herstellerhinweise beachten.
  • Quark und Frischkäse sind fünf bis sieben Tage haltbar.
  • Hartkäse wie zum Beispiel Parmesan überdauert im Kühlschrank bis zu drei Wochen. Weichkäse wie etwa Camembert lässt sich fünf bis sieben Tage im Kühlschrank lagern.

„Riechen, sehen und schmecken hilft. Schimmel oder saurer Geruch sind klare Wegweiser zum Wegwerfen eines Lebensmittels“, erläutert Marschall.

Grundlage der differenzierten Lagerwerte: BZfE: Lebensmittellagerung im Haushalt. Je nach Verarbeitung, Verpackung und Temperatur können die Fristen abweichen.

Obst und Gemüse gehören nicht immer in den Kühlschrank

  • Nicht jedes Obst und Gemüse mag es kühl: Im Kühlschrank gelagert werden können Beeren (zwei bis drei Tage), Brokkoli (drei bis fünf Tage), Karotten (bis zu zwei Wochen) und Salat (zwei bis vier Tage).
  • Nicht in den Kühlschrank gehören hingegen TomatenBananenZitrusfrüchte und Avocados. Sie verlieren dort Aroma oder bekommen Kälteschäden.
  • „Gemüse sollte am besten im Gemüsefach aufbewahrt werden, idealerweise unverpackt oder in gelochten Beuteln“ rät Marschall.

Gekochte Speisen und Reste richtig lagern und schnell verbrauchen

Gekochte Gerichte sollten nach Angaben von Marschall rasch abkühlen und innerhalb von zwei Stunden in den Kühlschrank gelegt werden. „Am besten ist es, diese Speisen immer luftdicht zu verpacken, idealerweise in Glasbehältern mit Deckel.“

So bleiben Lebensmittel länger frisch

  • Der Kühlschrank sollte nach Möglichkeit regelmäßig gereinigt werden, am besten alle vier Wochen.
  • Lebensmittel, die bald ablaufen, sollten im Kühlschrank nach vorne gestellt werden.
  • Reste sollten in ihrem Behältnis mit Datum beschriftet werden.
  • Gekochte Speisen rasch in kleine, flache Portionen aufteilen und zeitnah kühlen; große heiße Töpfe nicht zwischen andere Lebensmittel stellen. Nach BfR-Empfehlung erhitzte Mahlzeiten innerhalb von zwei bis drei Tagen verbrauchen oder einfrieren.
  • Angaben auf Verpackungen sollten beachtet werden, also etwa der explizite Hinweis „Nach Öffnen kühl lagern und bald verbrauchen“.

Sicherheitshinweise, Lagerfristen und Bildbeschreibung präzisiert am 14. September 2026.

Quelle: barmer.de / ergänzende Lager- und Sicherheitshinweise: bzfe.de, bfr.bund.de