Änderungsgesetz seit 23. Juli 2025 in Kraft
Die Übergangsfrist für die staatliche Tierhaltungskennzeichnung wurde bis zum 1. März 2026 verlängert. Das Erste Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wurde am 22. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft.
Damit erhielten die Bundesländer, die das Gesetz vollziehen und kontrollieren, mehr Zeit für die Umsetzung. Auch Lebensmittelunternehmen bekamen zusätzlichen Spielraum, um die verpflichtende Kennzeichnung in der Praxis vorzubereiten.
Fünf Haltungsformen für frisches Schweinefleisch
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung unterscheidet fünf Haltungsformen: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio. Sie galt zunächst für frisches Schweinefleisch aus deutscher Produktion – sowohl vorverpackt als auch unverpackt im Einzelhandel, im Fleischerfachgeschäft und im Online-Handel. Lebensmittel aus dem Ausland konnten freiwillig gekennzeichnet werden.
Die Bundesregierung hatte die Fristverlängerung Ende Mai 2025 angekündigt. Der BÖLW kritisierte die Verschiebung und forderte weniger Bürokratie für Bio-Betriebe. foodwatch wandte sich gegen die Empfehlung des Bundesratsausschusses, das Gesetz ganz aufzuheben.
Aktualisiert am 17. August 2026
Quelle: Bundesgesetzblatt 2025 I Nr. 165 / food-monitor / KI
