Die Verbraucherorganisation foodwatch forderte Ende 2025 ein Verkaufsverbot für Energydrinks an Minderjährige unter 18 Jahren. Anlass war eine Anhörung im Europäischen Parlament. Die Forderung ist eine verbraucherpolitische Position – keine bereits geltende Regel und keine unmittelbar aus einem einzelnen Grenzwert ableitbare Altersgrenze.
Wie viel Koffein ist für Jugendliche vertretbar?
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hält für gesunde Kinder und Jugendliche bis zu 3 Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht und Tag aus allen Quellen für gesundheitlich unbedenklich. Dieser Wert ist keine Empfehlung zum Konsum. Er hilft, die gesamte Aufnahme aus Energydrinks, Kaffee, Cola, Tee, Schokolade und anderen Quellen einzuschätzen.
Eine übliche Dose Energydrink mit 250 Millilitern enthält etwa 80 Milligramm Koffein. Größere Dosen oder mehrere Getränke können den körpergewichtsbezogenen Wert schnell überschreiten. Mögliche akute Folgen einer hohen Aufnahme sind Herzrasen, Blutdruckanstieg, Nervosität, Zittern, Übelkeit, Angstzustände und Schlafprobleme. Das Risiko kann bei intensiver körperlicher Belastung oder zusammen mit Alkohol steigen.
Was die neuere BfR-Bewertung ergänzt
Die EDKAR-Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung und der Charité fand bei chronischen jugendlichen Hochkonsumierenden zunächst keine statistisch signifikanten Unterschiede bei untersuchten Herz-Kreislauf-Merkmalen gegenüber der Kontrollgruppe. Das ist kein Freibrief: Die Studie schließt akute Beschwerden nicht aus, und die Datenlage zu langfristigen Folgen bleibt begrenzt.
Das BfR hält deshalb weiter fest, dass oberhalb des gesundheitlichen Richtwerts die Wahrscheinlichkeit unerwünschter Wirkungen zunimmt. Eine verständliche Zusammenfassung bietet der Beitrag „Energydrinks bei Jugendlichen: Konsum, Koffein und Risiken“.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland besteht derzeit keine bundesweite gesetzliche Altersgrenze für den Verkauf von Energydrinks. Ein Bundestagsantrag, mindestens 16 Jahre als Verkaufsgrenze einzuführen, wurde im März 2026 abgelehnt. Die politische Debatte ist damit nicht beendet, aber eine Forderung oder Ausschussempfehlung darf nicht als geltendes Recht dargestellt werden.
Für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke mit mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter gelten Kennzeichnungsvorgaben. Der Warnhinweis ersetzt jedoch keine individuelle Risikobewertung und verhindert keinen hohen Konsum.
18, 16 oder keine Altersgrenze?
Für eine Altersgrenze sprechen der Schutz Minderjähriger, häufig unterschätzte Portionsgrößen und die einfache Kontrolle beim Verkauf. Dagegen werden die uneinheitliche Evidenz zu langfristigen Schäden, Ausweichkäufe und die Frage angeführt, warum andere koffeinhaltige Produkte anders behandelt werden.
Die wissenschaftliche Risikobewertung kann gesundheitliche Schwellen und Unsicherheiten beschreiben. Ob eine Altersgrenze eingeführt wird und bei welchem Alter sie liegt, ist zusätzlich eine gesellschaftliche und politische Entscheidung. Unabhängig davon sollten Kinder und Jugendliche Energydrinks nicht als gewöhnliche Durstlöscher verwenden.
Aktualisiert am 14. August 2026
Quelle: foodwatch Deutschland / food-monitor
