Ernährungsindustrie fordert praxistaugliche Umsetzung und klare Zuständigkeiten.
Der Bundesrat hat am 6. März 2026 dem KRITIS-Dachgesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie 2022/2557 zugestimmt, nachdem der Bundestag das Gesetz bereits im Januar beschlossen hatte. Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) begrüßt, dass damit erstmals bundeseinheitliche Rahmenregelungen für den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen geschaffen werden. Als zentraler Teil der Lebensmittelwertschöpfungskette ist die Ernährungsindustrie selbst ein wesentlicher Bestandteil der kritischen Infrastruktur in Deutschland und trägt maßgeblich zur sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln bei.
Aus Sicht der BVE kommt es nun entscheidend darauf an, dass die neuen Anforderungen praktikabel ausgestaltet werden und für Unternehmen klare und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen. Bereits im Gesetzgebungsverfahren hatte die BVE darauf hingewiesen, dass die Regulierung im KRITIS-Umfeld kohärent erfolgen muss und insbesondere mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie abgestimmt werden sollte, um Doppelregulierungen und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
BVE-Geschäftsführerin Kim Cheng erklärt dazu: „Die Zustimmung des Bundesrates zum KRITIS-Dachgesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Klarheit beim Schutz kritischer Infrastrukturen. Gleichzeitig wird der Erfüllungsaufwand für die Betreiber erheblich steigen. Positiv ist, dass der Schwellenwert von 500.000 versorgten Einwohnern nicht pauschal abgesenkt wurde. Damit bleibt der Anwendungsbereich des Gesetzes verlässlicher und verhindert, dass weitere Unternehmen ohne Not in den Regelungsbereich einbezogen werden. Die dennoch vorgesehene zusätzliche Einstufungskompetenz der Länder sehen wir überaus skeptisch. Hier droht ein Flickenteppich unterschiedlicher Kriterien, der für Unternehmen zusätzliche Rechtsunsicherheit und bürokratischen Aufwand schafft.“
Nach Einschätzung der BVE wurde ihre Forderung nach einer belastbaren Kosten- und Folgenabschätzung der neuen Anforderungen im Gesetz nicht berücksichtigt.
Für die Betriebe der Ernährungsindustrie ist nun entscheidend, dass die Umsetzung praxisnah und verhältnismäßig erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die kommenden Resilienzpflichten. Dafür muss dringend die nationale Risikoanalyse vorgelegt werden, damit Unternehmen klare Orientierungshilfen für ihre Vorbereitung erhalten.
In der Ernährungsindustrie erwirtschaften knapp 6.000 Betriebe einen jährlichen Umsatz von 232,7 Mrd. Euro. Mit rund 658.000 Beschäftigten ist diese Branche bei den Beschäftigtenzahlen der viertgrößte Industriezweig Deutschlands und nach Umsatz der drittgrößte. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 36 Prozent zeigt, dass Verbraucher auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel und Getränke schätzen.
Aktueller Rechtsstand: 14. September 2026
Das KRITIS-Dachgesetz ist im Wesentlichen am 17. März 2026 in Kraft getreten. Die amtliche Fassung berücksichtigt inzwischen die Änderung vom 21. Juli 2026. Der vorstehende Text gibt die damalige Bewertung und die Umsetzungsforderungen der BVE wieder.
Die konkreten Betreiberpflichten greifen gestaffelt: Nach § 8 Absatz 7 gelten die Pflichten zur Risikoanalyse nach § 12 erstmals neun Monate nach Registrierung, die Pflichten nach §§ 13, 18 und 20 erstmals zehn Monate danach. Welche Anlage erfasst ist und welche Frist im Einzelfall läuft, hängt deshalb unter anderem von ihrer gesetzlichen Einordnung und Registrierung ab; aus dem Inkrafttreten allein folgt kein einheitlicher sofortiger Termin für alle Unternehmen.
Quelle: ernaehrungsindustrie.de
