Das seit 17. März 2026 geltende KRITIS-Dachgesetz nennt Ernährung ausdrücklich als kritischen Sektor. Der Deutsche Bauernverband fordert darüber hinaus, die landwirtschaftliche Primärproduktion stärker in die Vorsorge einzubeziehen.
Der Deutsche Bauernverband hatte im Januar 2026 kritisiert, dass Landwirtschaft sowie Ernährungs- und Versorgungssicherheit in einem Papier des Koalitionsausschusses nicht ausdrücklich genannt wurden. Aus Sicht des Verbandes bilden heimische Landwirtschaft und stabile Lieferketten eine wesentliche Grundlage der Ernährungssicherheit.
Was das KRITIS-Dachgesetz regelt
Der Bundestag beschloss das KRITIS-Dachgesetz am 29. Januar 2026. Es trat am 17. März 2026 in Kraft und soll erstmals einheitliche Vorgaben für die physische Widerstandsfähigkeit kritischer Anlagen schaffen. Dazu gehören Risikoanalysen, Resilienzmaßnahmen und Meldepflichten.
Zu den zehn erfassten Sektoren gehört ausdrücklich „Ernährung“. Welche Anlagen tatsächlich als kritisch gelten, richtet sich jedoch nach Kategorien und Schwellenwerten, die durch eine Rechtsverordnung konkretisiert werden. Im Sektor Ernährung stehen insbesondere Lebensmittelherstellung, -behandlung und Lebensmittelhandel im Mittelpunkt.
Landwirtschaft nicht automatisch vollständig erfasst
Die Aufnahme des Sektors Ernährung bedeutet deshalb nicht, dass jeder landwirtschaftliche Betrieb unmittelbar den Pflichten des KRITIS-Dachgesetzes unterliegt. Der Bauernverband weist auf die vorgelagerten Abhängigkeiten hin: Ohne landwirtschaftliche Erzeugung, Betriebsmittel, Energie, Logistik und funktionierende Lieferketten kann auch die nachgelagerte Lebensmittelversorgung beeinträchtigt werden.
Die Verbandsforderung ist somit als agrarpolitische Position zu verstehen. Rechtlich maßgeblich sind das KRITIS-Dachgesetz und die dazugehörigen Verordnungen mit ihren konkreten Schwellenwerten.
Krisenfeste Lebensmittelversorgung in Deutschland: Der Beitrag erläutert Vorräte, Lieferketten und staatliche Vorsorgestrukturen.
Rechtsgrundlage: KRITIS-Dachgesetz
Aktualisiert am 16. August 2026
Quelle: Deutscher Bauernverband / food-monitor / KI
