Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, erkennt in der am 5. März 2026 erzielten Trilog-Einigung zwischen den europäischen Institutionen zur Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) eine Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen der EU-Kommission.
Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes werden durch die Einführung verpflichtender schriftlicher Verträge unternehmerische Freiheiten eingeschränkt, neue Bürokratie aufgebaut und Einkommen in der Landwirtschaft gefährdet. Immerhin öffnet die Einigung im Trilog den Mitgliedstaaten die Tür, von Ausnahmeregelungen im Milchsektor und in weiteren Sektoren wie z. B. Kartoffeln oder Zwiebeln Gebrauch zu machen.
„Es ist wichtig und aus deutscher Sicht notwendig, dass der Spielraum für nationale Ausnahmeregelungen da ist. Jetzt liegt es an der Bundesregierung, diese Instrumente auch vollumfänglich anzuwenden und bewährte Modelle in der Vermarktung von Milch und anderen landwirtschaftlichen Produkten zu stärken. Wir Landwirte brauchen volle unternehmerische Freiheit bei der Vertragsgestaltung“, so Bauernpräsident Rukwied.
Verfahrensstand vom 14. September 2026: Die Reform ist inzwischen als Verordnung (EU) 2026/1739 verabschiedet und am 29. Juli 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Das Europäische Parlament stimmte am 16. Juni, der Rat am 29. Juni 2026 zu. Die Neufassungen der Vertragsregeln für Milch und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse (Artikel 1 Nummern 4 und 9) gelten nach Artikel 5 ab dem 19. August 2028. Die Verordnung enthält Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Mitgliedstaaten; daraus folgt nicht, dass Deutschland sämtliche Möglichkeiten bereits umgesetzt hat. Der vorstehende Text dokumentiert die DBV-Bewertung der Trilog-Einigung vom März 2026.
Quelle: bauernverband.de
