Eine im Mai 2025 veröffentlichte Befragung für das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit untersuchte, wie Menschen Nahrungsergänzungsmittel verwenden und Gesundheitswerbung beurteilen. Die Ergebnisse sind eine Momentaufnahme der Befragten – und kein Nachweis für Nutzen oder Wirkung einzelner Produkte.

77 Prozent berichteten über eine Nutzung
Befragt wurden online 2.070 Personen ab 16 Jahren in Deutschland. Die Stichprobe wurde nach Quoten zusammengestellt; der Ergebnisbericht bezeichnet sie als internetrepräsentativ. 77 Prozent gaben an, Nahrungsergänzungsmittel zu verwenden. 38 Prozent nahmen solche Produkte mehrmals pro Woche, 63 Prozent mindestens einmal im zurückliegenden Monat.
Diese Werte hängen auch von Fragestellung, Zeitraum und Stichprobe ab. Sie lassen sich daher nicht ohne Weiteres mit Erhebungen vergleichen, die etwa nur die tägliche Einnahme oder einen kürzeren Zeitraum erfassen.
Wissenslücken bei Zulassung und Sicherheit
Nach der Befragung hielten 24 Prozent Nahrungsergänzungsmittel für eine Art natürliches Arzneimittel. 49 Prozent gingen davon aus, die Produkte würden vor dem Verkauf auf gesundheitliche Unbedenklichkeit getestet. Tatsächlich sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich Lebensmittel. Sie werden beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt; diese Anzeige ist jedoch keine behördliche Zulassung oder Prüfung der Wirksamkeit.
41 Prozent der Befragten nahmen an, es gebe verbindliche Höchstmengen für die Inhaltsstoffe. Für Vitamine und Mineralstoffe bestehen bislang nicht durchgängig harmonisierte gesetzliche Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel. Das BfR veröffentlicht risikobasierte Höchstmengenvorschläge; sie sind von gesetzlichen Grenzwerten zu unterscheiden.
Welche Gesundheitswerbung erlaubt ist
Gesundheitsbezogene Angaben müssen die europäische Health-Claims-Verordnung erfüllen. Grundsätzlich dürfen nur zugelassene Angaben unter den jeweils festgelegten Bedingungen verwendet werden. Aussagen, ein Lebensmittel könne Krankheiten verhindern, behandeln oder heilen, sind nicht zulässig. Eine zugelassene Aussage zu einem Inhaltsstoff belegt zudem nicht automatisch einen besonderen Gesamtnutzen des beworbenen Produkts.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband leitete aus der Studie die Forderung nach stärkerer Überwachung von Gesundheitswerbung, besonders in sozialen Medien, sowie nach weitergehender Regulierung ab. Das sind politische Forderungen der Verbraucherorganisation und keine bereits beschlossenen Rechtsänderungen.
Werbeversprechen praktisch prüfen
- Auf genaue Inhaltsstoffmenge und empfohlene Tagesdosis achten.
- Heilungs- und „Detox“-Versprechen besonders kritisch prüfen.
- Anzeige beim BVL nicht mit Zulassung verwechseln.
- Bei Medikamenteneinnahme mögliche Wechselwirkungen medizinisch abklären.
Der vollständige Ergebnisbericht dokumentiert Methode und Einzelergebnisse. Die Health-Claims-Verordnung enthält die rechtlichen Grundlagen für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben.
Aktualisiert am 6. September 2026 / food-monitor / KI
Quelle: lebensmittelklarheit.de
