Zum Inkrafttreten am 12. August 2026 kritisiert die DUH fehlende Förderinstrumente
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass das neue Gesetz keine wirksamen Instrumente enthält, um die seit Jahren deutlich verfehlte Mehrwegquote für Getränke von 70 Prozent tatsächlich zu erreichen und fordert eine verbindliche und ambitionierte Finanzierung für abfallvermeidende Mehrwegsysteme.
Elena Schägg, Stellvertretende Bereichsleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH:
„Es ist enttäuschend, dass die Bundesregierung die Spielräume der neuen EU-Verpackungsverordnung nicht genutzt hat, um Mehrweg in Deutschland endlich wirksam voranzubringen. Zwar sollen im neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz Verpackungshersteller zukünftig Anreize erhalten, um recyclingfähige Verpackungen mit möglichst viel Rezyklat einzusetzen. Die Priorität sollte jedoch klar auf der Vermeidung von Verpackungsmüll durch Mehrweg liegen.
Aktuell liegt die Mehrwegquote nur bei mageren 34,5 Prozent. Das gesetzliche Ziel von 70 Prozent Mehrweg bei Getränkeverpackungen bleibt ohne verbindliche Förderinstrumente weiter unerreicht. Zudem können Unternehmen nun lediglich zwischen freiwilligen Maßnahmen zur Mehrwegförderung wählen, ohne verbindliche Berichtspflichten und ausreichende Transparenz über deren Wirkung. Bundesumweltminister Carsten Schneider muss schnellstmöglich eine Novellierung vorschlagen, um den Ausbau von Mehrwegsystemen durch eine verbindliche und ambitionierte Finanzierung voranzutreiben.“
Weiterführende Beiträge
- Mehrwegförderung: Bundesratsforderung und Rechtsstand 2026
- Neue Verpackungsregeln: WWF sieht ungenutzte Mehrwegpotenziale
Aktualisiert am 17. August 2026
Quelle: Deutsche Umwelthilfe (DUH) / food-monitor / KI
