Seit dem 3. Juli 2024 gilt in der EU: Deckel und Verschlüsse von Getränkebehältern mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern müssen fest mit der Verpackung verbunden bleiben.
Diese Vorgabe ist Teil der EU-Einwegkunststoffrichtlinie und hat sich im Alltag der Verbraucher deutlich bemerkbar gemacht.

Nun folgt das nächste Regelwerk. Mit der seit dem 12. August 2026 geltenden Verpackungsverordnung PPWR werden neue, einheitliche Vorschriften für die Gestaltung, Materialwahl und Verwertung von Verpackungen eingeführt.
Die Frustration der Verbraucher und das Dilemma der Hersteller
Die ersten Generationen fest verbundener Verschlüsse stießen europaweit auf Kritik. Besonders heftig fiel sie in Deutschland aus. Laut einer im Mai 2025 durchgeführten Umfrage des Nürnberg Instituts für Marktentscheidungen finden 63 Prozent der Befragten die neuen Verschlüsse schwieriger zu handhaben als die bisherigen. Jeder fünfte Verbraucher meidet sogar Produkte mit solchen Verschlüssen.
Die Beschwerden richten sich nur selten gegen die Umweltziele des Gesetzes. Kritisiert werden vielmehr praktische Mängel: Verschlüsse, die zurückfedern und beim Trinken ins Gesicht geraten, sich nur schwer gerade wieder aufschrauben lassen oder beim Ausgießen dazu führen, dass Flüssigkeit herausspritzt.
In Deutschland beruht ein großer Teil der Kritik zudem darauf, dass bepfandete Einweg-PET-Flaschen bereits nahezu vollständig zurückgegeben werden, meist mitsamt Verschluss. Der Verband Deutscher Mineralbrunnen vertritt daher die Auffassung, die Vorschrift löse ein Problem, das gar nicht bestanden habe.
Für Lebensmittelhersteller entwickelte sich die Kritik schnell zu einem kommerziellen Problem. Ein Verschluss, der nicht richtig funktioniert, beeinträchtigt den Eindruck vom gesamten Produkt, ganz gleich, wie hochwertig dessen Inhalt ist. Die Hersteller mussten die ersten, unter Zeitdruck entwickelten Lösungen daher durch durchdachte Konstruktionen ersetzen.
Um die Probleme zu beheben, haben führende Anbieter Verschlüsse mit klar definierten Rastpositionen entwickelt. Dabei wird der Deckel in geöffneter Stellung fixiert und bleibt sowohl beim Trinken als auch beim Ausgießen aus dem Weg. Das schwedische Unternehmen Modulpac hat beispielsweise fest verbundene 28-mm-ROPP-Verschlüsse mit Konusdichtung für Lebensmittelverpackungen entwickelt.
Die Anforderungen an den festen Verbleib des Verschlusses an der Verpackung sind in der harmonisierten Norm EN 17665 beschrieben.
Wenn zwei EU-Regelwerke am selben Flaschenhals zusammentreffen
Die ursprüngliche Einwegkunststoffrichtlinie (SUPD, Richtlinie (EU) 2019/904) schreibt vor, dass Kunststoffverschlüsse fest mit Getränkebehältern aus Kunststoff oder Karton mit einem Fassungsvermögen von bis zu drei Litern verbunden bleiben müssen.
Getränkeverpackungen aus Glas oder Metall sowie wiederbefüllbare Mehrwegverpackungen sind davon ausgenommen. Parallel dazu trat am 11. Februar 2025 die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) in Kraft. Sie gilt seit dem 12. August 2026 und soll geschlossene Kreisläufe für sämtliche Verpackungsmaterialien schaffen.
Während die SUP-Richtlinie vor allem darauf abzielt, das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu reduzieren, stellt die PPWR das eigentliche Materialrecycling in den Mittelpunkt. Die Verordnung beeinflusst die Verschlüsse der Zukunft in dreifacher Hinsicht.
- Recyclinggerechte Gestaltung: Ab 2030 müssen alle Verpackungen die Recycling-Leistungsstufe A, B oder C erreichen; ab 2038 sind nur noch die Stufen A und B zulässig. Die einzelnen Verpackungskomponenten müssen sich sortieren und stofflich verwerten lassen, ohne bestehende Recyclingströme zu beeinträchtigen.
- Recyclingfähige Materialien: Verschlüsse aus PP oder HDPE werden beim Recycling von der PET-Flasche getrennt und als eigene Fraktion verwertet. Daher dürfen Verschlüsse möglichst keine Materialkombinationen enthalten, die die Sortierung erschweren, etwa fest verbaute Einlagen aus einem anderen Werkstoff.
- Geringerer Materialeinsatz: Die PPWR schreibt ab 2030 vor, Gewicht und Volumen von Verpackungen zu minimieren. Bei Verschlüssen kann dies dünnere Haltebänder und Gewinde bedeuten, ohne dass die mechanische Festigkeit darunter leiden darf.
Von der Notlösung zum stabilen Produktionstakt
Als die neuen Anforderungen erstmals vorgestellt wurden, befürchteten viele Hersteller hohe Investitionen in neue Abfüll- und Verschließmaschinen. In einer Abfülllinie führt jede Minute Stillstand zu Produktionsverlusten. Das Gleiche gilt für jeden schief aufgeschraubten Verschluss.
Kompatibilität mit bestehenden Standardgewinden
Die Lösung bestand darin, Verschlussgeometrien zu entwickeln, die auf bestehende Standardgewinde passen, beispielsweise 28-mm-ROPP-Gewinde für Lebensmittelflaschen und gängige PCO-Standards für Getränke.
Werden Außenmaße und Griffflächen des Verschlusses entsprechend angepasst, lässt er sich in vielen Fällen mit bestehenden Verschließköpfen verarbeiten. Anziehdrehmoment und Zuführung müssen dabei gegebenenfalls neu eingestellt werden.
Dichtungsanforderungen bei Saucen, Milchprodukten und Ölen
Zugleich stellen anspruchsvollere Lebensmittel hohe Anforderungen an die Dichtung. Das gilt beispielsweise für Milchprodukte, Saucen, Speiseöle und flüssige Würzmittel, auch wenn die Pflicht zu fest verbundenen Verschlüssen bislang nur Getränke betrifft.
Konusdichtungen und präzise Dichtlippen sorgen dafür, dass eine Verpackung auch dann dicht bleibt, wenn sie im Kühlschrank des Verbrauchers mehrfach geöffnet und wieder verschlossen wird. Bei sauerstoffempfindlichen Produkten ist zusätzlich eine Barriereeinlage erforderlich, da der Kunststoff des Verschlusses allein keinen ausreichenden Sauerstoffschutz bietet.
Der weitere Weg für deutsche Lebensmittelmarken
Der deutsche Lebensmitteleinzelhandel ist für seine strengen Anforderungen an Lieferanten bekannt. Die Schwarz Gruppe, zu der Lidl und Kaufland gehören, verringerte im Rahmen ihrer 2025 abgeschlossenen Strategie REset Plastic den Kunststoffeinsatz bei den Verpackungen ihrer Eigenmarken gegenüber 2017 um 36 Prozent. Gleichzeitig stieg der Rezyklatanteil in den Kunststoffverpackungen auf 26 Prozent.
Die Nachfolgestrategie REset Resources verfolgt das Ziel, bis 2030 sämtliche Eigenmarkenverpackungen so weit wie möglich recyclingfähig zu machen. Für Unternehmen, die Lebensmittel auf dem deutschen Markt vertreiben, wird die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen damit zu einem immer wichtigeren Thema in den Verhandlungen mit dem Handel.
Hersteller, die ihre Verpackungen frühzeitig sowohl auf die SUP-Anforderungen als auch auf die PPWR ausrichten, sind besser auf die ab 2030 geltenden strengeren Vorgaben vorbereitet. Ein funktionaler Verschluss schützt die Produktqualität und den Ruf der Marke. Eine recyclingfähige Konstruktion sorgt zugleich dafür, dass die Verpackung auch unter verschärften regulatorischen Anforderungen bestehen kann.
