Einheitliche Zulassung für Lebensmittelenzyme in der EU
Leser: 236 | Heute: 2 | Zuletzt am 10 . September 2010
Keine Kennzeichnung für Gentechnik
In Zukunft wird es in der EU einheitliche Vorschriften für Zulassung und Verwendung von Lebensmittelenzymen geben. Bei Enzymen, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, ändert sich jedoch wenig. Am 20. Januar 2009 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, mit der die Zulassung von Zusatzstoffen, Aromen und Enzymen EU-weit harmonisiert wird. Einschneidende Änderungen gibt es bei Enzymen, die bisher in den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt waren. In Deutschland war bisher keine besondere Zulassung für Lebensmittelenzyme vorgeschrieben.
Enzyme sind natürliche Substanzen, die in den Zellen aller Lebewesen gebildet werden. Als “Biokatalysatoren” beschleunigen sie viele Prozesse und werden inzwischen in zunehmender Zahl in der Lebensmittelherstellung verwendet. In Zukunft müssen alle Enzyme zugelassen werden. Zuständig für die Sicherheitsbewertung ist die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Es wird eine “Positivliste” geben, in der alle erlaubten Enzyme aufgeführt werden.
Künftig müssen Enzyme im Zutatenverzeichnis von Lebensmitteln aufgeführt werden, wenn sie dort eine “technologische Wirkung” haben. Sie werden dann den Zusatzstoffen gleichgestellt. Die meisten Enzyme gelten jedoch als technische Hilfsstoffetechnische Hilfsstoffe, die nicht unter die Deklarationspflicht fallen. Bisher müssen nur zwei Enzyme – LysozymLysozym und InvertaseInvertase – im Zutatenverzeichnis genannt werden.
Vorerst ändert sich jedoch wenig. Die EU-Kommission hat zwei Jahre Zeit, die genauen Modalitäten in einer Durchführungsverordnung zu regeln. Danach wird der Industrie eine weitere Übergangfrist eingeräumt, bis Unterlagen für Zulassung und Sicherheitsbewertung der eingesetzten Enzyme vorgelegt werden müssen.
Besondere Auflagen für Enzyme, die mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden, gibt es nicht. Sofern diese Mikroorganismen im fertigen Enzympräparat nicht mehr vorhanden sind, ist eine gentechnik-spezifische Kennzeichnung nicht erforderlich. Mit Hilfe gentechnisch hergestellter Mikroorganismen gewonnenen Enzyme werden vor allem in der Käseherstellung eingesetzt, in Backwaren und bei der Saftgewinnung, bei Wein und in der StärkeverzuckerungStärkeverzuckerung (Herstellung von GlukosesirupGlukosesirup und weiteren Zutaten aus Stärke).
Quelle: TransGen
Beiträge mit ähnlichem Inhalt:
- Enzyme in Lebensmitteln: Herstellung immer häufiger mit Gentechnik
- EFSA veröffentlicht Liste der für die Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen bereitzustellenden Informationen
- Gentechnik-Kennzeichnung: EU will keine Ausweitung
- Leitlinien für die Zulassung von gentechnisch veränderten Tieren
- Neue Leitfäden des BLL zu den Themen Gentechnik und Lebensmittel sowie zum Verbraucherinformationsgesetz
- EU-Kommission genehmigt Gentechnik-Mais MIR604 im Eiltempo
- Ohne-Gentechnik-Siegel geliebt und gehasst
- “Ohne Gentechnik”: Ohne Angebote keine Wahlfreiheit
Inhalt drucken
|
Inhalt per E-Mail versenden
| Copyright
PROBEABO
Testen Sie 3 Wochen lang kostenlos unseren täglichen Informationsdienst für Ernährung!













