Heimtierfutter und Lebensmittel: Regeln und Kontrollen im Vergleich

Lebensmittel und Heimtierfutter unterliegen unterschiedlichen Regelwerken

Laboruntersuchung zur Kontrolle von Lebens- und Futtermitteln

Lebensmittel für Menschen und Futtermittel für Tiere werden nach unterschiedlichen Vorschriften hergestellt, gekennzeichnet und kontrolliert. Daraus lässt sich nicht pauschal ableiten, dass eine Produktgruppe generell „strenger“ oder „lockerer“ überwacht wird.

Wer für die Sicherheit verantwortlich ist

Sowohl Lebensmittel- als auch Futtermittelunternehmen tragen die Hauptverantwortung dafür, dass ihre Produkte sicher sind und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die amtliche Überwachung kontrolliert risikoorientiert und stichprobenartig. In Deutschland liegt der Vollzug grundsätzlich bei den zuständigen Behörden der Länder; das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert und unterstützt Aufgaben auf Bundesebene.

Auch Heimtierfuttermittel werden in den amtlichen Kontrollprogrammen beprobt und untersucht. Kontrolliert werden unter anderem Zusammensetzung, unerwünschte Stoffe, Kennzeichnung und die Einhaltung hygienerechtlicher Vorgaben.

Kennzeichnung von Heimtierfutter

Die EU-Verordnung (EG) Nr. 767/2009 regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln. Sie verlangt unter anderem Angaben zur Futtermittelart, zum verantwortlichen Unternehmen, zur Partie, zur Nettomenge und – nach den jeweiligen Vorgaben – zu Zusatzstoffen und Feuchte. Kennzeichnung und Aufmachung dürfen Käuferinnen und Käufer nicht über Eigenschaften oder Wirkungen des Futtermittels täuschen.

„Alleinfuttermittel“ sollen nach ihrer Zweckbestimmung den täglichen Nährstoffbedarf des Tieres decken. „Ergänzungsfuttermittel“ sind dagegen für die Kombination mit anderen Futtermitteln vorgesehen. Diese Bezeichnungen sind für die Auswahl aussagekräftiger als unscharfe Werbewörter wie „natürlich“ oder „Premium“.

Was Tierhalter beachten können

Tierart, Alter, Aktivität und mögliche Erkrankungen beeinflussen den Nährstoffbedarf. Bei anhaltenden Beschwerden oder Unsicherheit über die Fütterung ist tierärztlicher Rat sinnvoll. Fremdkörper, Verderb oder andere konkrete Produktmängel sollten dem Händler beziehungsweise Hersteller und gegebenenfalls der zuständigen Futtermittelüberwachung gemeldet werden.

Rechtsgrundlagen und Informationen: Verordnung (EG) Nr. 767/2009, Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie BVL – Wer macht was bei der Futtermittelüberwachung?.

Ein Kommentar

  1. Richtigstellung: Der Deutsche Verband Tiernahrung kontrolliert nicht!

    Für die deutschen Futterhersteller existiert ein enges Netz aus behördlichen Kontrollen und darüber hinaus aus unternehmenseigenen Kontrollen. Die Durchführung von Eigenkontrollen wird zusätzlich im Rahmen von Qualitätsmanagementsystemen von externen Kontrollinstituten überprüft.

    Eine Zussamenfassung zum Thema Kontrollen bei der Futterproduktion gibt es hier: https://www.dvtiernahrung.de/aktuell/futterfakten/kontrollen-bei-der-futterproduktion.html

    Ergänzend dazu: Die Futterindustrie ist fester Bestandteil der Lebensmittelkette im QS-System (QS Qualität und Sicherheit GmbH, http://www.q-s.de).