DANK fordert verbindliche Präventionsmaßnahmen
Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) hat Bund und Länder Anfang 2026 aufgefordert, die Prävention chronischer Erkrankungen stärker durch verbindliche Rahmenbedingungen zu unterstützen. Das Bündnis aus wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften und Verbänden vertritt damit eine gesundheitspolitische Position; seine Forderungen sind nicht mit bereits beschlossenen Maßnahmen gleichzusetzen.
Zu den vorgeschlagenen Instrumenten gehören eine gesundheitsorientierte Besteuerung, höhere Abgaben auf Tabak und Alkohol, Beschränkungen der an Kinder gerichteten Werbung für unausgewogene Lebensmittel, mehr Bewegung in Kita und Schule sowie verbindliche Qualitätsstandards für die Kita- und Schulverpflegung.
Was Verhältnisprävention bedeutet
Verhaltensprävention informiert und unterstützt einzelne Menschen, beispielsweise durch Beratung oder Bewegungsangebote. Verhältnisprävention verändert dagegen die Bedingungen, unter denen Entscheidungen getroffen werden: Preise, Werbung, Produktzusammensetzung, Verfügbarkeit und Standards in Gemeinschaftseinrichtungen.
Beide Ansätze können sich ergänzen. Aufklärung allein erreicht jedoch nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen. DANK begründet seine Forderungen deshalb auch mit gesundheitlicher Ungleichheit und den langfristigen Kosten nichtübertragbarer Krankheiten.
Deutschland im Public Health Index
Im 2025 veröffentlichten Public Health Index von AOK-Bundesverband und Deutschem Krebsforschungszentrum belegte Deutschland unter 18 untersuchten europäischen Ländern Platz 17. Der Index vergleicht ausgewählte staatliche Maßnahmen in den Bereichen Tabak, Alkohol, Ernährung und Bewegung. Das Ergebnis ist ein politischer Vergleich anhand festgelegter Kriterien, keine umfassende Rangliste der gesamten Gesundheitsversorgung.
Zuckerabgabe: Vom Vorschlag zum Regierungsvorhaben
Als die DANK-Stellungnahme im Januar 2026 erschien, war eine bundesweite Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke noch vor allem eine politische Forderung. Im Frühjahr 2026 kündigte die Bundesregierung eine Zuckerabgabe ab 2028 an. Im Juli bezeichnete die Bundesgesundheitsministerin das Vorhaben als geplante Steuer; ein abgeschlossenes Gesetzgebungsverfahren lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
Wie eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe Produkte verändern könnte, erläutert „Zuckerabgabe ab 2028: Was sie bei Kindergetränken ändern könnte“.
Der politische Stand kann sich weiter ändern. Entscheidend für die spätere gesundheitliche Wirkung wären unter anderem die konkrete Staffelung, Ausnahmen, Kontrolle und die Frage, ob Hersteller den Zuckergehalt tatsächlich senken.
Aktualisiert am 15. August 2026
Quelle: Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) / food-monitor / KI
