Algenliste in deutscher und englischer Fassung aktualisiert

Veröffentlichung honorarfrei bei Link zu: food-monitor.de

2. Auflage der Algenliste in deutscher und englischer Fassung sowie englische Fassung der 4. Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten veröffentlicht.

  • Die aktualisierte Algenliste und die 4. Auflage des Vorwortes in englischer Fassung sind online verfügbar.
  • Die Stofflisten des Bundes und der Bundesländer sollen die Einstufung von Stoffen erleichtern.

Das BVL hat die aktualisierte 2. Auflage der Algenliste veröffentlicht. Neben der Algenliste gibt es eine Pflanzen- und eine Pilzliste. Mit ihrer Hilfe soll die Bewertung von Pflanzen, Pilzen und Algen als Zutaten in Lebensmitteln hinsichtlich ihrer Abgrenzung zu Arzneimitteln, ihres Novel Food-Status sowie ihrer Sicherheit erleichtert werden. Die 2. Auflage der Algenliste und die 4. Auflage des Vorwortes wurden auch ins Englische übersetzt.

Nach der Veröffentlichung der 1. Auflage der Algenliste im Jahr 2024 erfolgte nun die Aktualisierung dieser Liste.

Die regelmäßige Aktualisierung und Fortschreibung der Stofflisten des Bundes und der Bundesländer sind essentiell, um interessierten Kreisen als verlässliche Referenz zu dienen. Um den Entwicklungen seit 2024 Rechnung zu tragen, wurde die Aktualität aller Einträge in der Algenliste unter Vorsitz des BVL von der Arbeitsgemeinschaft Stoffliste (AG Stoffliste) geprüft. Für die neue Auflage wurden diverse Einträge ergänzt und bestehende Einträge bei Bedarf angepasst.

Der Entwurf der Algenliste wurde im Februar 2026 zur öffentlichen Kommentierung vorabveröffentlicht. Die eingegangenen Kommentare, die dazugehörigen Beschlüsse der AG Stoffliste sowie sonstige nach der Vorabveröffentlichung vorgenommenen Änderungen wurden in einem Dokument zusammengefasst.

Die auf Basis dieser Beschlüsse finalisierte Algenliste und die 2025 veröffentlichte 4. Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten wurden ins Englische übersetzt.

Auf der Website des BVL stehen zum Download zur Verfügung:

Alle anderen veröffentlichten Dokumente und weitere Informationen zur AG Stoffliste sind abrufbar unter: https://www.bvl.bund.de/stofflisten

Hintergrundinformationen

Spezifische Regelungen für „andere Stoffe“ als Vitamine oder Mineralstoffe (andere Stoffe) mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung wie beispielsweise Pflanzen, Pilze oder Algen fehlen in der EU bis auf wenige Ausnahmen. Die „Stofflisten des Bundes und der Bundesländer“ (kurz: „Stofflisten“) sind eine in Europa einmalige Stoffsammlung, die unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben erstellt wurde. Sie ist eine behördlich abgestimmte Einstufungshilfe bei der rechtssicheren Einstufung von in Lebensmitteln verwendeten anderen Stoffen. Die „Stofflisten“ fassen das bekannte lexikalische Wissen, vorhandene Risikobewertungen, Arzneistoff-Monographien, verbindliche Entscheidungen zu und Zulassungen von neuartigen Lebensmitteln, Verwendungsbeschränkungen nach Verordnung (EGNr. 1925/2006 sowie relevante Informationen aus Publikationen der Wissenschaft, Wirtschaft und anderer Behörden zusammen.

Ein Alleinstellungsmerkmal der „Stofflisten“ ist ein Entscheidungsbaum, der auf den geltenden gesetzlichen Regelungen, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sowie den verfügbaren Informationen zum gesundheitlichen Risiko beruht, und für alle Stoffe eine eindeutige, nachvollziehbare und reproduzierbare Einstufung erlaubt.

Die „Stofflisten“ werden von verschiedenen Stakeholdern (Behörden, Verbänden, Lebensmittelunternehmern und Verbrauchern) genutzt. Aktuell bestehen sie aus den Kategorien Pflanzen, Pilzen und Algen – eine Liste zu weiteren Stoffklassen ist in Vorbereitung. Die „Stofflisten“ werden nicht nur im deutschsprachigen Raum, sondern insbesondere seit der sukzessiven Veröffentlichung der englischen Fassung auch in anderen europäischen Mitgliedstaaten als Referenz zu Rate gezogen.

Die „Stofflisten“ werden von einem wissenschaftlichen Fachgremium, u. a. aus den Bereichen der behördlichen Überwachung, Toxikologie, Pharmakologie und universitären Forschung, erarbeitet. Die Arbeitsgemeinschaft (AG) Stoffliste setzt sich unter Vorsitz des BVL aus Mitarbeitenden des BVLBfRBfArM, verschiedener Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachungsbehörden der Länder, Behördenvertretern der Schweiz und Österreichs sowie behördenexternen Expertinnen und Experten überwiegend von Universitäten und Hochschulen aus dem deutschsprachigen Raum zusammen.

Die effektive Bearbeitung der verschiedenen Themengebiete (Pflanzen, Pilze, Algen sowie weitere Stoffklassen) und Erstellung der entsprechenden Listeneinträge erfolgt in Unterarbeitsgruppen (UAG), in denen die jeweils zuständigen Mitglieder mitwirken.

bvl.bund.de