Deutsche Umwelthilfe kündigte am 10. März 2026 bundesweite Klagen zu TFA an.
Die folgende Darstellung gibt den Stand und die Rechtsauffassung der DUH aus ihrer Mitteilung vom 10. März 2026 wieder.
- DUH reicht Klagen zu gesundheitsschädlicher Trifluoressigsäure (TFA) in allen Bundesländern ein
- Unzureichende Maßnahmen in sechs Flussgebietseinheiten: Donau, Elbe, Ems, Rhein, Warnow-Peene und Weser
- TFA wird trotz Verdacht auf fortpflanzungsgefährdende Wirkung weitgehend ignoriert
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verschärft ihren juristischen Kurs gegen den Eintrag der langlebigen PFAS-Chemikalie Trifluoressigsäure (TFA) in Grund- und Oberflächengewässer. Dazu reicht die DUH Klagen wegen unzureichender Maßnahmenprogramme in sechs großen Flussgebietseinheiten ein: Donau, Elbe, Ems, Rhein, Warnow-Peene und Weser. Beklagt wird, dass die Länder keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen haben, obwohl der für Pestizide und deren relevante Abbauprodukte geltende Grenzwert in Höhe von 0,1 µg/l in Bezug auf TFA im Grundwasser überschritten wird. Eine bereits 2022 eingereichte Klage zur Flussgebietseinheit Eider in Schleswig-Holstein war nach damaliger DUH-Angabe vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht anhängig. Die weiteren Klagen liegen vor den obersten Verwaltungsgerichten der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Nach Einschätzung der DUH sind in keinem der Programme wirksame Maßnahmen vorgesehen, um den Eintrag von TFA in Gewässer zu verhindern oder bestehende Belastungen zurückzuführen. Aus Sicht der DUH müssen wirksame Maßnahmen zur Einschränkung von TFA-bildenden Pestiziden, F-Gasen und industriellen Einleitungen schnellstmöglich umgesetzt werden.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir haben es mit einer Wasserkrise zu tun: Überall in unseren Gewässern befindet sich gesundheitsschädliches TFA. Die Ewigkeitschemikalie ist extrem langlebig, mobil und sowohl im Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser in steigenden Konzentrationen nachweisbar. Mit üblichen Aufbereitungstechniken lässt sich TFA nicht großflächig entfernen. Mit jedem Tag wird der Zustand unseres Wassers unumkehrbar schlechter. TFA wurde inzwischen von deutschen Fachbehörden als fortpflanzungsgefährdend bewertet. Deshalb darf diese giftige Chemikalie nicht mehr ungebremst in unser Wasser gelangen. Wir wollen mit den Klagen die Bundesländer zu wirksamen Maßnahmen in ihren Programmen verpflichten. Nur wenn der Eintrag von TFA gestoppt wird, können wir eine weitere Vergiftung unseres Wassers verhindern.“
TFA ist die kleinste PFAS-Ewigkeitschemikalie sowie ein langlebiges Abbauprodukt zahlreicher PFAS-Verbindungen. Die größten Quellen sind TFA-bildende Pestizide und fluorierte Kältemittel (sogenannte F-Gase). Über Industrie, Kläranlagen, Niederschlag und die Auswaschung bestimmter Pestizide gelangt TFA ins Wasser.
Die DUH fordert folgende Ansatzpunkte für die Maßnahmenprogramme der Bundesländer: Die Länder sollen wasserrechtliche Einleitungen aus Industrie und Kläranlagen mit strengeren Auflagen zur Emissionsminderung versehen oder bestehende Genehmigungen widerrufen. Zudem müssen sie den Einsatz TFA-bildender Pflanzenschutzmittel insbesondere in Wasserschutzgebieten untersagen und neue Wasserschutzgebiete mit klaren Anwendungsbeschränkungen ausweisen. Um weitere Einträge aus fluorierten Kältemitteln zu verhindern, fordert die DUH die Länder außerdem auf, konkrete Maßnahmen zur vollständigen Substitution von F-Gasen in ihre Maßnahmenprogramme aufzunehmen – etwa verbindliche Vorgaben in der öffentlichen Beschaffung oder Förderprogramme ausschließlich für F-Gas-freie Technologien wie natürliche Kältemittel.
Fachliche Einordnung und Verfahrensstand am 14. September 2026
Eine spätere fachliche Einordnung bietet die EFSA-Bewertung zur TFA-Exposition. Die EFSA senkte den ADI im Juli 2026 von 0,05 auf 0,014 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag. Dieser gesundheitliche Richtwert für die tägliche Aufnahme ist kein Konzentrationsgrenzwert für Trink- oder Grundwasser und darf nicht unmittelbar mit 0,1 Mikrogramm je Liter verglichen werden. Ein konkretes Gesundheitsrisiko hängt von der tatsächlichen Exposition ab.
Der ECHA-Ausschuss für Risikobewertung empfahl im Juni 2026 eine Einstufung von TFA als fortpflanzungsgefährdend. Die fachliche Empfehlung ist von der rechtsverbindlichen Umsetzung einer harmonisierten Einstufung zu unterscheiden.
Ein aktueller amtlicher Abschluss der hier genannten einzelnen Klageverfahren konnte für diese Aktualisierung nicht bestätigt werden. Die ursprüngliche Mitteilung belegt die damalige Klageankündigung, keinen späteren gerichtlichen Erfolg und keine rechtskräftige Verpflichtung der Länder.
Quelle: duh.de
