Der Fachverband der Gewürzindustrie kritisiert Methodik und Schlussfolgerungen des ÖKO-TESTs „Kräuter der Provence“ (Ausgabe 02/2026).
Redaktionelle Einordnung: Das zitierte Gutachten wurde vom Fachverband beauftragt und ist deshalb keine unabhängige Behördenbewertung. Die Einhaltung gesetzlicher Rückstandshöchstmengen ist für die Verkehrsfähigkeit maßgeblich; sie schließt zugleich nicht aus, dass ein Verbrauchermagazin mit transparent ausgewiesenen, strengeren Bewertungskriterien arbeitet. Die Aussagen des Verbands und die Ergebnisse des ursprünglichen ÖKO-TESTs sind daher getrennt zu bewerten. Hintergrund zum Interessenvertreter bietet 80 Jahre Fachverband der Gewürzindustrie: Themen des Jubiläums.
Der Fachverband der Gewürzindustrie weist die in Öko-Test 02/2026 erhobenen Vorwürfe gegen Hersteller von „Kräutern der Provence“ entschieden zurück. Eine vom Verband in Auftrag gegebene Bewertung des Testberichts kommt zu dem Ergebnis, die Schlussfolgerungen von ÖKO-TEST seien in wesentlichen Punkten methodisch angreifbar. Nach Darstellung des Verbands hielten sämtliche getesteten Produkte die gesetzlichen Anforderungen ein und seien verkehrsfähig.
Worum es geht
Öko-Test hat in Ausgabe 02/2026 „Kräuter der Provence“ untersucht und mehrere Produkte allein aufgrund von Mehrfachrückständen an Pflanzenschutzmitteln deutlich abgewertet – obwohl keine der gesetzlichen Höchstmengen überschritten wurde. Der Fachverband der Gewürzindustrie hat die Methodik des Tests durch externe wissenschaftliche Sachverständige (RDA Scientific Consultants GmbH, München) prüfen lassen. Das Gutachten zeigt: An mehreren Stellen weicht Öko-Test von etablierten Prinzipien der Risikobewertung ab.
Die zentralen Kritikpunkte am Test
- Rechtlicher Rahmen ausgeblendet: Die Produkte halten alle EU-Rückstandshöchstmengen (MRL) ein – diese berücksichtigen ausdrücklich auch empfindliche Verbrauchergruppen wie Kinder oder Schwangere.
- Begriff „Pestizidcocktail“ wissenschaftlich irreführend: Mehrere Rückstände in Kräutermischungen sind erwartbar; das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) leitet daraus keinen zusätzlichen Handlungsbedarf ab.
- Unzulässige Studienübertragung: Eine herangezogene Parkinson-Studie betrifft 18- bis 22-jährige berufliche Exposition im Baumwollanbau über Haut und Atemwege – nicht den Verzehr kleiner Mengen Kräuter.
- Verwechslung von Gefahr und Risiko: Gefährliche Eigenschaften eines Stoffes werden ohne Bezug zur tatsächlich aufgenommenen Menge dargestellt – ein elementarer Fehler in der Risikokommunikation.
- Etablierte Bewertungsverfahren übergangen: Methoden wie die „Cumulative Assessment Groups“ (CAGs) der europäischen Behörden adressieren mögliche Kombinationswirkungen längst – Öko-Test stellt sie pauschal in Frage.
Eine weitere Einordnung von Öko-Test-Bewertungen bietet Testwatch zu Öko-Test 4/2026.
Stellungnahme des Fachverbands
„Verbraucherinformation muss auf wissenschaftlich fundierten Bewertungen beruhen – nicht auf emotional aufgeladenen Schlagworten. Wer gesetzeskonforme Lebensmittel pauschal abwertet und dabei zentrale Prinzipien der Risikobewertung ignoriert, verunsichert ohne sachlichen Grund und untergräbt das Vertrauen in eine seit Jahrzehnten sicher funktionierende Lieferkette.
Die Branche steht für höchste Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Wir erwarten von einem Verbrauchermagazin, dass es Risiken differenziert darstellt und den regulatorischen Rahmen einordnet – statt Ängste zu schüren.“
Fachverband der Gewürzindustrie e. V.
Position des Verbands
Nach Darstellung des Fachverbands entsprechen die getesteten Erzeugnisse den geltenden Vorschriften. Er fordert ÖKO-TEST auf, die kritisierten methodischen Punkte transparent zu adressieren und zwischen Gefahreneigenschaften und dem Risiko bei der tatsächlich aufgenommenen Menge zu unterscheiden.
Aktualisiert am 14. August 2026
Aktualisiert am 15. August 2026
Quelle: Fachverband der Gewürzindustrie, gewuerzindustrie.de / food-monitor / KI
