DEGAM zur Zuckerabgabe: Verhältnisprävention statt Einzelverantwortung

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Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) begrüßte 2026 die angekündigte Abgabe auf stark gezuckerte Getränke. Ihre Stellungnahme ist eine fachpolitische Position und muss von den noch offenen Details des Gesetzes getrennt werden.

Die DEGAM begründet ihre Unterstützung mit Erfahrungen aus der hausärztlichen Versorgung und dem Ziel, ernährungsbedingten Erkrankungen stärker durch gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen vorzubeugen. Sie setzt damit auf Verhältnisprävention: Nicht nur individuelles Verhalten, sondern auch Preise, Werbung, Angebot und Kennzeichnung beeinflussen die Lebensmittelauswahl.

Was eine gestaffelte Abgabe bewirken kann

Internationale Erfahrungen zeigen, dass ausreichend hohe und nach Zuckergehalt gestaffelte Abgaben den Verkauf stark gezuckerter Getränke verringern und Hersteller zu zuckerärmeren Rezepturen bewegen können. Wie stark die Wirkung ausfällt, hängt von Schwellenwerten, Abgabesätzen, Produktumfang und möglichen Ausweichreaktionen ab.

Der Zusammenhang zwischen regelmäßig hohem Konsum zuckergesüßter Getränke und Gewichtszunahme, Typ-2-Diabetes sowie Karies ist gut belegt. Daraus folgt aber nicht, dass Zucker allein diese Erkrankungen verursacht oder eine Abgabe sie im Einzelfall verhindert.

Zucker ist nicht mit Drogen gleichzusetzen

Die Stellungnahme beschreibt Zucker zugespitzt als suchtähnlich. Süßer Geschmack aktiviert zwar Belohnungssysteme im Gehirn; eine pauschale Gleichsetzung gewöhnlichen Zuckerkonsums mit einer Substanzabhängigkeit ist wissenschaftlich jedoch nicht angemessen. Essverhalten entsteht aus biologischen, psychischen und sozialen Faktoren.

Was Verbraucher auf dem Etikett erkennen

In der Zutatenliste können zugesetzte Zucker unter verschiedenen Bezeichnungen erscheinen. Die Nährwerttabelle weist zugleich die Gesamtmenge „davon Zucker“ aus – einschließlich natürlicher Zucker aus Zutaten wie Milch oder Früchten. Eine klare Vorderseitenkennzeichnung kann Vergleiche erleichtern, ersetzt aber nicht die Produktdefinition einer Abgabe.

Aktueller politischer Stand

Die Bundesregierung plant eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028. Stand 15. August 2026 sind Tarife, Zuckerschwellen, Ausnahmen und die Verwendung der Einnahmen noch nicht in einem eigenständigen Gesetz abschließend festgelegt. Den laufenden Stand bündelt Zuckerabgabe ab 2028: Stand, Wirkung und Streitpunkte.

Die DEGAM fordert die Abgabe als Teil eines größeren Pakets mit guter Kita- und Schulverpflegung, leichterem Zugang zu gesundheitsförderlichen Lebensmitteln, verständlicher Kennzeichnung und Bewegungsangeboten. Diese Kombination ist plausibler als die Erwartung, eine einzelne Steuer löse das Problem allein.

Originalposition: DEGAM-Statement zur Zuckerabgabe.

Aktualisiert am 15. August 2026
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) / food-monitor / KI