EmpCo-Umstellung: bevh fordert Abverkaufsfrist und erleichterte Sachspenden

Verband will sichere Waren weitergeben statt entsorgen

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) warnt vor möglichen Warenverlusten bei der EmpCo-Umstellung. Die Richtlinie (EU) 2024/825 trat am 26. März 2024 in Kraft; die nationalen Umsetzungsmaßnahmen sind ab 27. September 2026 anzuwenden. Sie verbietet unbestimmte Umweltaussagen („Greenwashing“) und soll für mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen. Betroffen sind beispielsweise Produkte mit dem Aufdruck „klimaneutral gedruckt“, bei denen die Emissionen lediglich über CO₂-Kompensationen ausgeglichen wurden.

Nach Darstellung des bevh könnten bislang rechtskonform bedruckte Waren oder Verpackungen durch die neuen Anforderungen nicht mehr unverändert verkauft werden. Der Verband befürchtet Vernichtung, wenn eine Anpassung nicht möglich ist. Dies ist seine Einschätzung der praktischen Folgen und keine pauschale rechtliche Aussage zur Verkehrsfähigkeit jedes betroffenen Produkts.

„Transparenz für Verbraucher ist wichtig. Sie darf aber nicht über dem Ziel der Abfallvermeidung stehen“, betont Eva Behling, Leiterin Recht & Compliance beim bevh. Sie fordert eine Abverkaufsfrist über den 27. September hinaus und verweist dabei auf Österreich. Außerdem verlangt sie eine weitergehende Lösung für nicht mehr konforme Waren. Sollte ein Unternehmen sich zur Spende solcher Waren entscheiden, bietet das gemeinnützige bevh-Mitglied innatura eine Plattform, um solche Produkte bedarfsgerecht in den sozialen Sektor zu verteilen. Nach Darstellung von bevh und innatura ermöglicht die Belieferung ausschließlich juristischer Personen auch die Annahme bestimmter sicherer Waren, die nicht mehr regulär marktfähig sind. Daraus wird hier keine allgemeine Erlaubnis für jede Sachspende abgeleitet.

„Die Spende neuwertiger Waren für wohltätige Zwecke muss Vorrang vor der Entsorgung haben. In Deutschland sind solche Sachspenden jedoch umsatzsteuerpflichtig, während die Vernichtung steuerfrei bleibt. Müllvermeidung und soziales Engagement lohnen sich für viele Unternehmen daher schlichtweg nicht“, so Behling weiter. „Wir benötigen eine dauerhafte, rechtssichere und EU-konforme Lösung, damit solche Produkte ungehindert in den sozialen Sektor fließen und dort die immer knapperen Budgets entlasten können“, betont Dr. Juliane Kronen, Geschäftsführerin der innatura gGmbH.

Der bevh fordert sie dazu auf, kurzfristig per Erlass die Bemessungsgrundlage für Sachspenden im Zuge der EmpCo-Umstellung zu reduzieren. Zudem müsse am langfristigen Ziel einer grundlegenden Steuerreform unter dem Motto „Spenden statt entsorgen“ festgehalten werden.

Mehr zum Thema:

EmpCo im Blick – Verantwortung zeigen! innatura bietet attraktive Alternative: Spenden statt entsorgen. (Link)

bevh-Mitteilung vom 4. Mai 2020 zum beauftragten Rechtsgutachten über Sachspenden (historische Verbandsposition)

Forderungspapier „Spenden statt Entsorgen“ (Download)

Die Perspektive des Verbraucherschutzes auf die neuen Werbevorgaben beschreibt ergänzend EmpCo: Neue Regeln gegen Greenwashing treten in Kraft.

Weiterführende Beiträge

Redaktionell mit Unterstützung von KI aktualisiert: food-monitor, 15. September 2026. Der doppelte Bericht wird in dieser Hauptfassung gebündelt.

Quelle: bevh.org