Die Europäische Union prüft, ob sie erstmals eine Definition für hochverarbeitete Lebensmittel entwickeln soll.
Eine verbindliche Regelung ist noch nicht beschlossen. Wissenschaftliche Empfehlungen werden frühestens im März 2027 erwartet.
Die Diskussion über hochverarbeitete Lebensmittel, häufig mit der englischen Abkürzung UPF bezeichnet, erreicht die europäische Regulierung. Ein im Juli veröffentlichter Arbeitsauftrag der EU soll zunächst den wissenschaftlichen Kenntnisstand, vorhandene Definitionen und den Konsum solcher Produkte in Europa erfassen. Außerdem soll geklärt werden, anhand welcher Kriterien gesundheitliche Auswirkungen sinnvoll bewertet werden können.
Mehrere Kriterien statt einer einzigen Formel
Als mögliche Merkmale nennt das EU-Papier unter anderem Nährstoffzusammensetzung, Energiedichte, Zusatzstoffe, Portionsgrößen, Verzehrshäufigkeit sowie Art und Grad der Verarbeitung. Auch der Beitrag einzelner Lebensmittel zur Versorgung mit wichtigen Nährstoffen soll einbezogen werden. Fachleute erwarten deshalb eher ein kombiniertes Modell als eine reine Einteilung nach dem Verarbeitungsgrad.
Die weit verbreitete Nova-Klassifikation dürfte dabei eine Rolle spielen, wird nach Einschätzung von Lebensmittelrechtlern aber kaum unverändert übernommen. Als weitere Orientierung könnten neue Ansätze aus den USA dienen, etwa eine kalifornische Definition, die stärker auf enthaltene Zusatzstoffe abstellt.
Den kalifornischen Ansatz beschreibt „Kalifornien beschließt staatlich gestütztes Siegel für nicht hochverarbeitete Lebensmittel“ anhand des dortigen Gesetzentwurfs. Er ist vom europäischen Prüfauftrag und einer möglichen künftigen EU-Definition zu unterscheiden.
Entscheidung erst nach wissenschaftlicher Beratung
Die Gruppe der leitenden wissenschaftlichen Berater der EU-Kommission und die Europäische Gruppe für Ethik in Wissenschaft und neuen Technologien sollen ihre Empfehlungen im März 2027 vorlegen. Erst danach will die Kommission entscheiden, ob und in welcher Form sie weiterarbeitet. Denkbar wären Ernährungsempfehlungen, Forschung oder Verbraucherinformation, ohne dass daraus unmittelbar ein Gesetz entsteht.
Sollte die EU verbindliche Vorgaben anstreben, wären Konsultationen, Folgenabschätzung, ein Gesetzesvorschlag und Verhandlungen mit Parlament und Rat nötig. Experten rechnen daher mit einem mehrjährigen Verfahren. Eine Definition könnte später etwa für Kennzeichnung, Verbraucherinformation oder Werbebeschränkungen relevant werden.
Die Debatte knüpft an die Frage an, ob verarbeitet automatisch ungesund bedeutet. food-monitor hat dazu bereits einen Faktencheck zu verarbeiteten Lebensmitteln veröffentlicht. Eine weitere Einordnung betrifft die Forderung nach konkreten Gesundheitsmaßnahmen bei hochverarbeiteten Lebensmitteln.
Die englischsprachige Originalanalyse bei FoodNavigator enthält weitere Einschätzungen von Fachleuten zum möglichen europäischen Verfahren.
Quelle: foodnavigator.com / food-monitor
