Zwischen dem positiven EFSA-Votum und der EU-Zulassung des Health Claims für grüne Kiwi lagen vier Jahre.
Der Fall zeigt, wie wissenschaftliche Bewertung, politische Abstimmung und praktische Kennzeichnungsfragen ineinandergreifen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte 2021 die wissenschaftliche Grundlage für die Aussage bestätigt. Zugelassen wurde der Claim 2025: Der tägliche Verzehr von 200 Gramm frischem grünen Kiwi-Fruchtfleisch trägt durch eine höhere Stuhlfrequenz zu einer normalen Darmfunktion bei. Nach Darstellung von FoodNavigator hatte Zespri zuvor mehr als 15 Jahre Forschung unterstützt und 18 Humanstudien in den Antrag eingebracht.
Die Verzögerung entstand dem Beitrag zufolge nicht allein bei der wissenschaftlichen Prüfung. In der anschließenden politischen Abstimmung der Mitgliedstaaten ging es unter anderem darum, ob der Claim an Verkaufseinheiten von 200 Gramm gebunden werden sollte. Auch mögliche zusätzliche Verpackungen bei lose verkauftem Obst spielten eine Rolle. Diese Detailfragen verlängerten das Verfahren, obwohl die wissenschaftliche Bewertung bereits abgeschlossen war.
Der zugelassene Claim gilt für grüne Kiwi allgemein und nicht exklusiv für Zespri. Andere Anbieter können ihn ebenfalls verwenden, sofern ihre Produkte die Bedingungen erfüllen. Der Fall ergänzt die allgemeinen Regeln dazu, mit welchen gesundheitsbezogenen Aussagen Produkte beworben werden dürfen.
Davon zu unterscheiden sind Kiwibeeren mit glatter, essbarer Schale: Die Warenkunde beschreibt sie als eigenständige Obstarten. Der hier behandelte Claim für grüne Kiwi ist daher nicht automatisch auf diese Früchte übertragbar.
FoodNavigator beleuchtet in der englischsprachigen Vollversion die wissenschaftlichen, regulatorischen und wirtschaftlichen Folgen.
Quelle: foodnavigator.com / food-monitor
