USA: Allulose bringt „Zero Sugar“-Angaben vor Gericht

Klagen stellen die Kennzeichnung allulosehaltiger Produkte infrage.

In den USA geraten Produkte mit dem kalorienarmen Süßungsmittel Allulose zunehmend in Rechtsstreitigkeiten. Mehrere vorgeschlagene Sammelklagen richten sich gegen Angaben wie „zero sugar“ oder „sugar free“. Die Kläger werfen den betroffenen Unternehmen irreführende Werbung und Verstöße gegen Verbraucherschutzrecht vor.

Allulose kommt natürlicherweise nur in kleinen Mengen etwa in Feigen, Rosinen, Jackfrucht und Melasse vor. Chemisch handelt es sich um ein Monosaccharid. Genau daran knüpfen die Klagen an: Nach Auffassung der Kläger fällt Allulose unter die regulatorische Definition von Zucker, auch wenn die US-Lebensmittelbehörde FDA sie bei den Angaben zu Gesamtzucker und zugesetztem Zucker auf der Nährwerttabelle derzeit anders behandelt.

Den breiteren Zusammenhang der Produktentwicklung beschreibt „Zukunft der Süßungsmittel: Vielfalt statt Einheitslösung“. Die hier behandelten Kennzeichnungsstreitigkeiten betreffen die USA und beantworten keine Zulassungsfrage für andere Märkte.

Berufungsgericht lässt Chobani-Verfahren weiterlaufen

Ausgangspunkt der aktuellen Klagewelle ist ein Verfahren gegen Chobani. Verbraucher hatten die Bezeichnungen „zero sugar“ und „sugar-free“ für einen Joghurt beanstandet, der Allulose enthält. Ein Bezirksgericht hatte die Klage zunächst abgewiesen.

Ende Juli ließ das zuständige US-Berufungsgericht des Seventh Circuit das Verfahren jedoch weiterlaufen. Zuvor hatte die FDA in einer Stellungnahme ausgeführt, dass die einschlägige Vorschrift alle Monosaccharide und damit auch Allulose als Zucker erfasse. Das Gericht wies deshalb in diesem Verfahrensstadium das Argument zurück, bundesrechtliche Vorgaben schlössen die Verbraucherklage aus.

Seitdem wurden ähnliche Klagen gegen weitere Hersteller und Marken eingereicht. Sie argumentieren, Allulose müsse für die Schwelle von weniger als 0,5 Gramm Zucker pro Portion berücksichtigt werden, die für „zuckerfrei“-Angaben maßgeblich ist.

Rechtslage bleibt offen

Die Entscheidung ist kein endgültiges Urteil über die Zulässigkeit sämtlicher Allulose-Kennzeichnungen. Die FDA könnte neue Regeln erlassen, andere Gerichte könnten anders entscheiden, und die beklagten Unternehmen haben ihre Verteidigung in den neueren Verfahren noch nicht vollständig vorgetragen.

Für Hersteller entsteht dennoch ein neues Risiko: Die behördliche Entscheidung, Allulose bei bestimmten Nährwertangaben nicht zu berücksichtigen, ist kein automatischer Schutz vor privaten Verbraucherklagen. Unternehmen sollten deshalb allulosehaltige Produkte mit zuckerbezogenen Werbeaussagen rechtlich überprüfen.

Vollständiger Originalbeitrag: FoodNavigator.com

Quelle: foodnavigator.com / food-monitor

Redaktionell mit Unterstützung von KI aktualisiert: food-monitor, 6. September 2026