Nach heftiger Kritik an der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) setzt sich die Bundesregierung nun für Entlastungen ein.
Berlin, 11. September 2026 | Für Eva Behling, Leiterin Recht und Compliance beim bevh, greifen die Forderungen noch zu kurz:
„Wir brauchen eine generelle Abschaffung der Bevollmächtigtenpflicht. Die Herstellerpflichten sollten so weit vereinheitlicht und vereinfacht werden, dass Bevollmächtigten nicht mehr gebraucht werden. Stattdessen schlagen wir die Vernetzung nationaler Behörden in der EU vor. Eine belgische Behörde sollte in der Lage sein, bei Verstößen deutscher Händler eine Rechtsdruchsetzung direkt in Deutschland verlangen zu können. Begrüßenswert ist hingegen, dass die Bundesregierung unsere Forderung nach einem One-Stop-Shop für eine vereinheitlichte, europaweite Registrierung aufgreift. Viele Händler sind aktuell von ihren europäischen Märkten abgeschnitten. Es ist daher wichtig, dass sich nun auch der Ministerrat schnellstmöglich einigt und Verantwortlichkeiten für den Aufbau zugewiesen werden. Noch scheitert eine zentrale Registrierungsstelle daran, dass die Informationen, die jedes Land verlangt, sehr unterschiedlich sind. Ein One-Stop-Shop setzt daher voraus, dass die nationalen Behörden jeweils auch einheitliche Datenabfragen erfordern. Die dafür nötige Durchführungsverordnung ist seit Februar fällig und erst jetzt im Gesetzgebungsprozess.“
Zum Hintergrund: bevh-Stellungnahme vom August 2026 zur EU-Verpackungsverordnung.
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Quelle: bevh.org
