Elektroaltgeräte im Onlinehandel: DUH-Tests 2017/2018 eingeordnet

DUH-Tests aus den Jahren 2017 und 2018 dokumentierten Probleme bei Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten im Onlinehandel. Die Ergebnisse sind ein historischer Prüfstand und keine aktuelle Bewertung der genannten Unternehmen.

Gesammelte Elektroaltgeräte
© DUH

Was wurde damals untersucht?

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) prüfte 2017 und 2018 bei einer Auswahl von Onlinehändlern, wie diese über Rückgabemöglichkeiten informierten und wie die Rücknahme unterschiedlicher Altgeräte praktisch organisiert war. Betrachtet wurden unter anderem kleine und größere Geräte sowie Lampen.

Nach Einschätzung der DUH gab es bei mehreren untersuchten Angeboten unzureichende Informationen, schwer erreichbare Rückgabestellen oder Einschränkungen bei der Annahme. Die veröffentlichten Tabellen geben eine Momentaufnahme der damaligen Websites und Rückgabewege wieder. Sie beweisen weder einen heutigen Verstoß noch erlauben sie eine pauschale Aussage über den gesamten Onlinehandel.

Warum die alten Ergebnisse nicht als aktueller Marktcheck gelten

Seit den Tests wurden das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und die Rücknahmestrukturen mehrfach verändert. Besonders seit Juli 2022 gelten zusätzliche Pflichten für bestimmte große Lebensmittelhändler. Auch Websites, Logistikpartner, Filialnetze und Rückgabeverfahren einzelner Unternehmen können sich geändert haben.

Wer heute ein Altgerät zurückgeben möchte, sollte deshalb nicht anhand einer Händlerbewertung von 2018 entscheiden, sondern die aktuellen Rückgabeinformationen des Händlers und die geltende Rechtslage prüfen.

Aktuelle Grundregeln der Rücknahme

Nach § 17 ElektroG müssen bestimmte Vertreiber kleine Altgeräte unentgeltlich und ohne Neukauf zurücknehmen. Keine äußere Abmessung darf größer als 25 Zentimeter sein; die Rücknahme ist auf drei Altgeräte pro Geräteart begrenzt. Für größere Altgeräte besteht die kostenlose Rücknahme grundsätzlich bei der Abgabe eines neuen Geräts gleicher Art mit im Wesentlichen gleicher Funktion.

Die Pflicht betrifft unter anderem Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte sowie Lebensmittelhändler mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, wenn sie dauerhaft oder mehrmals jährlich Elektrogeräte anbieten. Entsprechende Regeln gelten auch für den Fernabsatz; dort sind je nach Gerätekategorie geeignete Rückgabemöglichkeiten beziehungsweise Abholung vorzusehen.

Diese Zusammenfassung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der aktuelle Gesetzestext und die konkrete Kaufsituation.

Weitere Entwicklung und praktische Rückgabe

Eine spätere Stichprobe untersuchte nicht den Onlinehandel, sondern Filialen von Supermarkt- und Drogerieketten: Elektroschrott-Rücknahme im Supermarkt: DUH-Stichprobe 2025 eingeordnet.

Wie kleine Geräte, Akkus, Leuchtmittel und Verpackungen heute getrennt werden, erklärt der praktische Ratgeber Defekten Toaster und Elektrogeräte richtig entsorgen.

Quellen: DUH: Auswertung der Rücknahmetests 2017/2018, § 17 ElektroG und Umweltbundesamt: Elektroaltgeräte.