Defekten Toaster und Elektrogeräte richtig entsorgen

Elektrogeräte und ihre Verpackungen richtig entsorgen.

Defekter Toaster als Elektroaltgerät
Foto: Initiative „Mülltrennung wirkt“ – Fotograf: Marcella Merk

Der Toaster streikt? Zunächst sollte geprüft werden, ob eine sichere Reparatur möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Muss das Gerät ersetzt werden, stellt sich die Frage nach der richtigen Rückgabe des Altgeräts und der Trennung der neuen Verpackung. Die Initiative „Mülltrennung wirkt“ gibt Tipps für die richtige Entsorgung von Elektrogeräten und den unterschiedlichen Verpackungen neuer Geräte.

Ob Toaster, Staubsauger oder Föhn: Auch wenn ein Elektrogerät nicht mehr funktioniert, hat es eine zweite Chance verdient. Elektroaltgeräte stecken voller Rohstoffe, die recycelt werden können. „Das gilt natürlich genauso für ihre Verpackungen. Denn auch das Recycling von Verpackungen schont Umwelt, Klima und Ressourcen“, erklärt Axel Subklew, Sprecher der Initiative „Mülltrennung wirkt“. Die Initiative hat praktische Tipps für die richtige Entsorgung von Elektrogeräten und ihren unterschiedlichen Verpackungen. Hinweise zur sicheren Aufstellung, Nutzung und Abschaltung erläutert ergänzend der Beitrag Qualität und Sicherheit bei Toastern.

Geräteverpackungen umweltfreundlich trennen

Ob Online-Schnäppchen oder im stationären Handel gekauft, Elektrogeräte sind in der Regel besonders sicher und mit verschiedenen Materialien zum Schutz des empfindlichen Inhalts verpackt. Da gilt es, die einzelnen Verpackungsbestandteile richtig zu trennen und zu entsorgen:

  • Leere Kunststoffverpackungen kommen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack – ebenso wie Verpackungsbestandteile aus Kunststoff, zum Beispiel Luftpolsterfolien oder Kunststofftüten. Das gilt auch für harte oder weiche Geräteverpackungen aus geschäumtem Kunststoff. Größere und sperrige Mengen davon werden am besten zum Wertstoffhof gebracht.
  • Auch Verbundverpackungen, etwa Blister und Schutztütchen aus verbundenem, aber unterschiedlichem Verpackungsmaterial (z. B. Kunststoff und Aluminium) für Elektronikkleinteile, Kabel oder Leuchten, dürfen in die Gelbe Tonne und den Gelben Sack.
  • Papier- und Kartonverpackungen wie Versandkartons, Kartonboxen, Innenfixierungen, Wellpappe oder Umverpackungen aus Papier und Pappe gehören in die Altpapiertonne.
  • Kleine Beutel mit Trockenmitteln zum Schutz vor Feuchtigkeit müssen in den Restmüll.

Ausrangierte Elektrogeräte kostenlos abgeben

Der Wasserkocher schnauft, der Föhn röchelt: Elektroaltgeräte enthalten Rohstoffe wie Kupfer, Eisen oder Zink. Sie müssen fachgerecht recycelt werden. Aber auch Schadstoffe wie Blei, Quecksilber oder Cadmium können in einem alten Gerät stecken. Deshalb darf Elektroschrott nicht im Hausmüll entsorgt werden. Er kann kostenlos bei kommunalen Sammelstellen und – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – im Handel zurückgegeben werden.

Elektro- und Elektronikgeräte können kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen, zum Beispiel bei Wertstoff- bzw. Recyclinghöfen oder bei mobilen Schadstoffsammlungen (Schadstoffmobil), abgegeben werden. Auch ausrangierte Ladekabel für Handys, Stromkabel, Netzteile und ähnliches Elektrozubehör kommen zum Wertstoff- oder Recyclinghof. Falls Waschmaschine oder Kühlschrank aufgegeben haben: Einige Kommunen bieten eine Abholung größerer Elektrogeräte an. Dafür muss ein Termin vereinbart werden und sie ist eventuell kostenpflichtig. Dabei bitte beachten: Die Entsorgung von Elektroschrott kann kommunal unterschiedlich geregelt sein. Informationen hat die Abfallberatung vor Ort.

Achtung Brandgefahr: Akkus und Batterien vor der Abgabe entfernen, soweit dies ohne Beschädigung möglich und vom Gerät vorgesehen ist. Vor allem Lithium-Batterien oder -Akkus können gefährliche Brände verursachen – auch wenn sie im Hausmüll landen! Sie müssen daher bei Sammelstellen in Geschäften oder bei Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Rückgabe von Elektrokleingeräten im Handel

Bis zu drei kleine Elektroaltgeräte können bei rücknahmepflichtigen Händlern kostenlos abgegeben werden, auch ohne Neukauf und unabhängig davon, wo sie gekauft wurden. Dafür darf keine äußere Abmessung größer als 25 Zentimeter sein. Bei größeren Altgeräten besteht die kostenlose Rücknahmepflicht grundsätzlich beim Kauf eines neuen Geräts derselben Geräteart. Die Regel gilt unter anderem für Elektrofachmärkte ab 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte sowie für Lebensmittelhändler ab 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, wenn diese regelmäßig Elektrogeräte anbieten. Für den Onlinehandel gelten entsprechende Flächenschwellen. Aktuelle Einzelheiten erläutert das Umweltbundesamt. Wie die Rücknahme in ausgewählten Filialen praktisch funktionierte, dokumentiert die DUH-Stichprobe zur Elektroschrott-Rücknahme im Supermarkt von 2025; sie ist keine repräsentative Gesamtmarktprüfung.

Noch funktionsfähig? Spenden statt wegwerfen

Der Toaster röstet zwar noch, doch der neue muss nur noch ausgepackt werden? Noch funktionierende Geräte können auch gespendet werden, zum Beispiel an Sozialkaufhäuser oder gemeinnützige Organisationen.

muelltrennung-wirkt.de