Elektroschrott-Rücknahme im Supermarkt: DUH-Stichprobe 2025 eingeordnet

Eine DUH-Stichprobe in 21 Filialen von neun Supermarkt- und Drogerieketten zeigte im Frühjahr 2025 praktische Probleme bei der Rücknahme von Elektroaltgeräten. Die kleine Auswahl dokumentiert konkrete Testbesuche, ist aber keine repräsentative Bewertung des gesamten Handels.

Umfang und Zeitpunkt der Prüfung

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) führte nach eigenen Angaben von April bis Mai 2025 Testbesuche in 21 Filialen von neun Supermarkt- und Drogeriemarktketten durch. In knapp der Hälfte der untersuchten Filialen sei die Abgabe von Elektroaltgeräten nicht gelungen; teilweise hätten außerdem vorgeschriebene Verbraucherinformationen gefehlt.

Die DUH kündigte damals rechtliche Schritte an und berichtete zugleich von Unterlassungserklärungen in mehreren Fällen. Diese Angaben beschreiben den Stand der Mitteilung vom 30. Juni 2025. Sie sind nicht automatisch ein Nachweis für den heutigen Zustand einer bestimmten Filiale oder Kette.

Was die Stichprobe aussagen kann – und was nicht

Die Testbesuche zeigen, dass gesetzliche Rückgaberechte in der Praxis an fehlenden Hinweisen, unklaren Abläufen oder ungeschultem Personal scheitern können. Wegen der begrenzten Zahl ausgewählter Filialen lässt sich daraus jedoch keine Quote für sämtliche Supermärkte, Drogerien oder Standorte in Deutschland ableiten.

Für eine aktuelle Rückgabe zählt die konkrete Filiale, ihre Größe, ihr Elektroangebot und die jeweils geltende Rechtslage. Eine Ablehnung sollte deshalb mit den aktuellen Rückgabeinformationen des Händlers und gegebenenfalls der örtlich zuständigen Abfallberatung abgeglichen werden.

Welche Rücknahmeregeln gelten grundsätzlich?

§ 17 ElektroG verpflichtet Lebensmittelhändler ab 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche zur Rücknahme, wenn sie mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Kleine Altgeräte, bei denen keine äußere Abmessung größer als 25 Zentimeter ist, können ohne Neukauf kostenlos zurückgegeben werden; begrenzt ist dies auf drei Geräte pro Geräteart.

Größere Altgeräte müssen verpflichtete Händler grundsätzlich beim Kauf eines neuen Geräts gleicher Art mit im Wesentlichen gleicher Funktion kostenlos zurücknehmen. Für Elektrofachhändler gilt eine Schwelle von 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte. Einzelheiten für Onlinekauf, Lieferung und Abholung regelt der Gesetzestext.

So lässt sich eine Rückgabe vorbereiten

Vor dem Weg zur Rücknahmestelle empfiehlt es sich:

  • Größe und Geräteart festzustellen,
  • die aktuellen Hinweise der Filiale oder des Onlinehändlers zu prüfen,
  • entnehmbare Batterien, Akkus und Leuchtmittel nach den Vorgaben getrennt zu sichern,
  • persönliche Daten auf speichernden Geräten zu löschen, soweit dies noch möglich ist,
  • bei beschädigten Lithium-Akkus vorab die Annahmestelle nach dem sicheren Transport zu fragen.

Eine alltagstaugliche Übersicht bietet Defekten Toaster und Elektrogeräte richtig entsorgen. Den früheren Prüfstand für den Onlinehandel dokumentiert Elektroaltgeräte im Onlinehandel: DUH-Tests 2017/2018 eingeordnet. Die beiden Stichproben betreffen unterschiedliche Vertriebswege und Zeitpunkte.

Quellen: DUH-Mitteilung zur Stichprobe 2025, § 17 ElektroG und Umweltbundesamt: Elektroaltgeräte.