Kinder sind eine besonders schützenswerte Verbrauchergruppe. Beikost (*) für Säuglinge und Kleinkinder ist daher in der EU-Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln eine streng geregelte Warengruppe. Fotolia #89753909
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